Neubau der Unterführung der Leher Heerstraße
Daten & Fakten
Brückentypen
Brücke aus zwei Teilbauwerken, je eins pro Richtungsfahrbahn:
– Einfeld-Stahlbrücke (Richtungsfahrbahn Cuxhaven),
– Einfeld-Stahl-Beton-Verbundbrücke (Richtungsfahrbahn Walsrode)
Baujahre
– 1937 (Richtungsfahrbahn Cuxhaven)
– 1971 (Richtungsfahrbahn Walsrode)
Gesamtlänge
je 30 Meter
Gesamtbreite
je 14,5 Meter
werktägliche Verkehrsbelastung der Brücke
57.000 Fahrzeuge, darunter 5.000 Lkw über 7,5 t
Projektbeschreibung
Die Autobahn GmbH ersetzt nacheinander die beiden Teilbauwerke der Brücke, auf der die A27 über die Leher Heerstraße geführt wird.
Vorgesehen ist, zunächst das westliche Teilbauwerk, das die Richtungsfahrbahn Walsrode trägt, so zu verstärken, dass es während des Neubaus auf vier Fahrspuren den Verkehr in beide Richtungen aufnehmen kann. Anschließend wird das östliche Teilbauwerk, das die Richtungsfahrbahn Cuxhaven trägt, abgerissen und neu gebaut. Nach Fertigstellung wird der komplette Verkehr über den Neubau geführt, und das westliche Teilbauwerk wird ersetzt.
Zeitplan
Die Neubauplanungen und die Planung zur Verstärkung des westlichen Teilbauwerks laufen. Im Februar 2026 starten die Baugrunduntersuchungen. Deren Ergebnisse fließen in die weitere Planung ein. Die Verstärkungsarbeiten werden voraussichtlich 2027 ausgeführt, direkt im Anschluss kann der Neubau beginnen.
Brücke in Fahrtrichtung Cuxhaven abgelastet
Das östliche Teilbauwerk der Brücke weist rechnerisch festgestellte statische Defizite auf. Es wurde daraufhin von Brückenklasse 45 auf Brückenklasse 30 herabgestuft. In Fahrtrichtung Cuxhaven sind deshalb aktuell nur noch Transporte bis maximal circa 90 Tonnen über dieses 1937 errichtetete Teilbauwerk möglich. Die tatsächliche Zulässigkeit eines Transports hängt von der jeweiligen Achskonfiguration ab (Achslast, Achsgewicht, Achsabstand etc.) und wird von der Autobahn GmbH individuell berechnet und bewertet, sobald ein VEMAGS-Antrag vorliegt.
Betroffen von der Ablastung ist also nur genehmigungspflichte Schwerlasttransporte. Der reguläre Lkw-Verkehr ist nicht eingeschränkt.
Derzeit bereitet die Autobahn GmbH eine dauerhafte Verschwenkung des Verkehrs auf dem mindertragfähigen östlichen Teilbauwerk vor, um es vor weiteren Schäden zu bewahren. Diese Maßnahme wird schnellstmöglich umgesetzt. Sie führt zum Wegfall des Standstreifens, aber ansonsten zu keinen Einschränkungen des laufenden Verkehrs. Die Verschwenkung ändert jedoch nichts an der Ablastung des Teilbauwerks auf Brückenklasse 30.
Nach der bislang rechnerischen Betrachtung der Tragfähigkeit des Bauwerks untersucht die Autobahn GmbH die Brücke nun noch detailliierter und ergründet Möglichkeiten, alle Tragfähigkeitspotentiale auszuschöpfen.
Gleichzeitig planen wir bereits den Neubau des östlichen, jetzt abgelasteten Teilbauwerks. Die Baugrunderkundungen beginnen in wenigen Wochen. Mit dem Beginn des Neubaus ist nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2027 zu rechnen.
Während der Neubauzeit läuft der komplette Verkehr über das westliche Teilbauwerk. Darauf stehen dann vier Spuren zur Verfügung, zwei in jede Richtung. Zuvor wird das westliche Teilbauwerk verstärkt, um die zusätzliche Last tragen zu können. Die Verstärkung soll so bemessen werden, dass der GST-Verkehr in beide Richtungen uneingeschränkt über das westliche Teilbauwerk fahren kann, damit die derzeitigen Einschränkungen in Fahrtrichtung Cuxhaven bereits mit Beginn des Neubaus enden und nicht erst nach dessen Fertigstellung.
Informationen für Großraum- und Schwerlasttransporte
Aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit der Brücke für genehmigungspflichtige Transporte ab ca. 80 Tonnen hat die Autobahn GmbH Muster-Transportkonfigurationen durchgerechnet, die die Brücke in Fahrtrichtung Bremerhaven/Cuxhaven passieren können bzw. die abgelehnt werden. Die unten stehenden beispielhaften Aufstellungen dienen nur einer groben Einschätzung. Jeder Transport muss individuell beantragt werden und wird seitens der Autobahn GmbH tagesaktuell genehmigt oder abgelehnt. Aus der Aufstellung ist ersichtlich, dass in Fahrtrichtung Cuxhaven theoretisch auch Transporte bis zu einem Gesamtgewicht von 115 Tonnen genehmigungsfähig sein können, sofern passende Fahrzeugkonfigurationen mit entsprechender Achsverteilung zur Verfügung stehen.
Aktualisierung 30.1.2026
In den Dateien findet sich auch eine mögliche, mit der NLStBV abgestimmte Ausweichroute, deren Befahrung beantragt werden kann. Eine Umfahrung der Unterführung Leher Heerstraße innerhalb des Bremer Stadtgebiets ist nicht möglich.
Über die A1-Weserbrücke sind Transporte bis ungefähr 100 Tonnen Gesamtgewicht möglich. Auch hier gilt: Es kommt sehr auf die Transportkonfiguration an.
positive Achsbilder (beispielhafte Aufstellung)
negative Achsbilder (beispielhafte Aufstellung)
Mögliche Umfahrungsroute für GST (individuelle Beantragung erforderlich)
Ansprechpartner
Michael Wendt
Pressesprecher
E-Mail-Adresse
presse.nordwest[@]autobahn[.]de
Telefon
+49 4231 677 311 05
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung: NordwestHamburger Straße 26
27283 Verden (Aller)