- 14.4. bis 15.4.26 Sanierung der A1 - Parallelefahrbahn der RiFa Hamburg unter Sperrung der Auf- bzw. Ausfahrten A20
- 16.4. bis 17.4.26: Sanierung der A1 - Parallelfahrbahn der RiFa Fehmarn unter Sperrung der Auf- bzw. Ausfahrten A20
- 20.4. bis 21.4.26: Sanierung der A20- Parallelfahrbahn der RiFa Segeberg unter Sperrung der Auf- bzw. Ausfahrten A1
- 22.4. – 23.4.26: Sanierung der A20 – Parallelfahrbahn der RiFa Rostock unter Sperrung der Auf- bzw. Ausfahrten A1
Die Außenstelle Lübeck der Autobahn GmbH des Bundes – Nord – lässt in der Zeit vom 14.4. bis voraussichtlich 23.4.26 die Fahrbahnen im Autobahnkreuz (AK) Lübeck (24) der A1 / A20 sanieren.
Aufgrund der Arbeitssicherheit und -Qualität müssen die Arbeiten unter Sperrungen einzelner Fahrbeziehungen durchgeführt werden. Die Arbeiten starten mit den Parallelfahrbahnen der A1:
Vom 14.4. bis 15.4.26 wird die Parallelfahrbahn der Richtungsfahrbahn (RiFa) Hamburg saniert. Während der Arbeiten ist weder ein Ausfahren von der A1 auf die A20 noch ein Auffahren von der A20 auf die A1 in Fahrtrichtung Hamburg möglich.
Vom 16.4. bis 17.4.26 wird die Parallelfahrbahn der RiFa Fehmarn saniert. Auch hier ist das Ausfahren auf die A20 in Fahrtrichtung Segeberg sowie ein Auffahren von der A20 auf die A1 Richtung Norden gesperrt. Nur der Bypass der A1 aus Hamburg kommend in Fahrtrichtung Rostock auf die A20 steht den Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung.
Im Anschluss werden die Parallelfahrbahnen der A20 im Autobahnkreuz saniert. Fortgeführt werden die Arbeiten:
Vom 20.4. bis 21.4.26 wird die Parallelfahrbahn der A20, RiFa Segeberg saniert. Ein Aus- bzw. Auffahren in Richtung A1 ist während der Arbeiten nicht möglich.
Vom 22.4. bis 23.4.26 erfolgt noch die Sanierung der Parallelfahrbahn der RiFa Rostock. Auch hier sind die Fahrbeziehungen zur A1 gesperrt.
Während der Arbeiten werden die entsprechenden Umleitungsempfehlungen großräumig ausgeschildert und angezeigt. Fahrzeugführende werden gebeten, den Bereich unter Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung und mit erhöhter Aufmerksamkeit zu durchfahren.
Nach Abschluss der Arbeiten ist dann das AK wieder uneingeschränkt nutzbar
Hinweis für GST:
Informationen zu den aktuellen Durchfahrtsbreiten und mehr finden Sie unter autobahn.de – für Unternehmen – regionale Besonderheiten Nord