Informationen für Lieferanten und Auftragnehmer zur Rechnungsstellung

Auf dieser Seite erhalten Sie ausführliche Informationen zur Rechnungsstellung und Rechnungsübermittlung an Die Autobahn GmbH des Bundes sowie an die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes.

1. Was sind die inhaltlichen und steuerlichen Vorgaben an die Rechnungs- & Gutschriftstellung?

  • Die erforderlichen steuerlichen Angaben entsprechend § 14 Abs. 4 UStG in seiner aktuellen Fassung
    • Zur Sicherstellung der rechtlichen Konformität elektronischer Rechnungen beachten Sie bitte, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben des Umsatzsteuergesetzes (UStG) korrekt abgebildet werden müssen. Die Zuordnung der Pflichtangaben nach UStG zu den entsprechenden Feldern in der strukturierten Datei gemäß EN16931 kann der Mapping-Tabelle unter Pflichtangaben nach Umsatzsteuergesetz (UStG)  entnommen werden.
  • Die Rechnung / Gutschrift muss folgende zusätzliche Angaben enthalten:
    • SAP-Bestellnummer (wenn vorhanden)
    • Kontaktperson auf der Seite der Autobahn / Name des Bestellers / Bedarfsträgers

2. Wie sind die Rechnungen zu stellen?

Mit dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes im März 2024 wurde vom Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Rechnung beschlossen. Somit ist die E-Rechnung ab dem 01. Januar 2025 unter Berücksichtigung der Übergangsfristen verpflichtend. Die E-Rechnung muss einem vorgegebenen strukturierten elektronischen Datenformat im Sinne der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. 

Weitere Informationen zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01. Januar 2025 können dem  BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung und der Publikation des Bundesfinanzministeriums zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 entnommen werden.

 

3. Zulässige Rechnungsformate und Übertragungswege für elektronische Rechnung

  • Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen ist grundsätzlich der Standard XRechnung oder ZUGFeRD in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden:
  • XRechnung ist eine reine XML-Datei im Format CrossIndustryInvoice (CII) oder im Format UniversalBusinessLanguage (UBL)
  • ZUGFeRD ist eine PDF A/3-Datei mit dem eingebetteten XML-Dokument im Format CrossIndustryInvoice (CII)


    Vorzugsweise empfangen wir die elektronische Rechnung als XRechnung.

3.1 Übermittlung der Rechnung im Standard XRechnung

Elektronische Rechnungen im Standard XRechnung sind ausschließlich über die Rechnungseingangsplattform OZG-RE zu stellen. Sie erreichen die Produktivumgebung der OZG-RE unter folgendem Link: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login. Für die Versendung von elektronischen Rechnungen im Format XRechnung ist die einmalige Registrierung an der Rechnungseingangsplattform OZG-RE notwendig. 

 

Den Leitfaden für Rechnungsversender der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) finden Sie unter diesem Link: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/Help.

 

       unter Telefon: +49 (0) 30 2598 4436

Bitte verwenden Sie folgende Leitweg-IDs abhängig vom Rechnungsempfänger:

 

Rechnungsanschrift

Leitweg-ID

Rechnungsanschrift

Leitweg-ID

Die Autobahn GmbH des Bundes 

Zentrale 

Heidestraße 15 

10557 Berlin

 

992-00133-64

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes 

Zentrale 

Heidestraße 15 

10557 Berlin

 

992-02766-22

Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Nord 

Heidenkampsweg 96-98 

20097 Hamburg

 

992-00133-64

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Nord 

Heidenkampsweg 96-98 

20097 Hamburg

 

992-02766-22

Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Nordbayern 

Flaschenhofstraße 55 

90402 Nürnberg

 

992-00133-64

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Nordbayern 

Flaschenhofstraße 55 

90402 Nürnberg

 

992-02766-22

Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Nordost 

An der Autobahn 111 

16540 Hohen Neuendorf / OT Stolpe

 

 

992-00133-64

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Nordost 

An der Autobahn 111 

16540 Hohen Neuendorf / OT Stolpe

 

 

992-02766-22

Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Nordwest 

Gradestraße 18 

30163 Hannover

 

 

992-00133-64

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Nordwest 

Gradestraße 18 

30163 Hannover

 

 

992-02766-22

Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Ost 

Magdeburger Straße 51 

06112 Halle / Saale

 

 

992-00133-64

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Ost 

Magdeburger Straße 51 

06112 Halle / Saale

 

 

992-02766-22

Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Rheinland 

Willy-Brandt-Platz 2

47805 Krefeld

 

 

992-00133-64

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Rheinland 

Willy-Brandt-Platz 2

47805 Krefeld

 

 

992-02766-22

Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Südbayern 

Seidlstraße 7-11 

80335 München

 

 

992-00133-64

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Südbayern 

Seidlstraße 7-11 

80335 München

 

 

992-02766-22

Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Südwest 

Augsburger Straße 748 

70329 Stuttgart

 

 

992-00133-64

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Südwest 

Augsburger Straße 748 

70329 Stuttgart

 

 

992-02766-22

Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung West 

Bahnhofsplatz 1 

56410 Montabaur

 

 

992-00133-64

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung West 

Bahnhofsplatz 1 

56410 Montabaur

 

 

992-02766-22

Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Westfalen

Lilienthalstraße 5 

59065 Hamm

 

 

992-00133-64

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes 

Niederlassung Westfalen

Lilienthalstraße 5 

59065 Hamm

 

 

992-02766-22

 

3.2. Übermittlung der Rechnung im Standard ZUGFeRD

  • Rechnungen im Standard ZUGFeRD empfangen wir per E-Mail über die Ihnen bereits bekannten E-Mail-Rechnungsadressen. Falls Ihnen diese nicht bekannt sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Niederlassungsbuchhaltung.
  • Für die per E-Mail eingereichten ZUGFeRD-Rechnungen gelten folgende formale Anforderungen:
  • Jede E-Mail darf nur eine Rechnung und ggf. dazugehörigen Anlagen enthalten
  • Falls die Rechnung und die Anlagen in separaten Dateien versendet werden, muss die Rechnungsdatei den Zusatz „Rechnung“ im Dateinamen enthalten
  • Dokumente dürfen nicht verschlüsselt und nicht in ZIP-Dateien verpackt sein

4. Abrechnung von Bauleistungen

Für die Abrechnung von Bauleistungen müssen gemäß §14 und §16 VOB/B folgende Rechnungsarten (Rechnungsmuster) verwendet werden:

 

  • Abschlagsrechnung
  • Teilschlussrechnung
  • Schlussrechnung 

     

Es wird vor dem Hintergrund der noch bestehenden technischen Einschränkungen nicht beanstandet, wenn in einer bis zum 31. Dezember 2027 als E-Rechnung ausgestellten Rechnung ein Anhang mit der Auflistung der vorausgegangenen Abschlagszahlungen als unstrukturierte Datei in der E-Rechnung enthalten ist. Der gesonderte Versand einer besonderen Zusammenstellung ist bei einer E-Rechnung hingegen nicht möglich.

5. Freistellungsbescheinigung

Die aktuelle Freistellungsbescheinigung ist bei Beauftragung oder spätestens bei der Rechnungszusendung vorzulegen. Unabhängig davon kann eine aktuelle Freistellungsbescheinigung an fu-zen-ze-b-stammdaten-gp[@]autobahn[.]de gesendet werden. 

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte kreditorenbuchhaltung[@]autobahn[.]de.