Informationen für Lieferanten und Auftragnehmer zur Rechnungsstellung
Auf dieser Seite erhalten Sie ausführliche Informationen zur Rechnungsstellung und Rechnungsübermittlung an Die Autobahn GmbH des Bundes sowie an die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes.
1. Was sind die inhaltlichen und steuerlichen Vorgaben an die Rechnungs- & Gutschriftstellung?
- Die erforderlichen steuerlichen Angaben entsprechend § 14 Abs. 4 UStG in seiner aktuellen Fassung
- Zur Sicherstellung der rechtlichen Konformität elektronischer Rechnungen beachten Sie bitte, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben des Umsatzsteuergesetzes (UStG) korrekt abgebildet werden müssen. Die Zuordnung der Pflichtangaben nach UStG zu den entsprechenden Feldern in der strukturierten Datei gemäß EN16931 kann der Mapping-Tabelle unter Pflichtangaben nach Umsatzsteuergesetz (UStG) entnommen werden.
- Die Rechnung / Gutschrift muss folgende zusätzliche Angaben enthalten:
- SAP-Bestellnummer (wenn vorhanden)
- Kontaktperson auf der Seite der Autobahn / Name des Bestellers / Bedarfsträgers
2. Wie sind die Rechnungen zu stellen?
Mit dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes im März 2024 wurde vom Gesetzgeber die Einführung der elektronischen Rechnung beschlossen. Somit ist die E-Rechnung ab dem 01. Januar 2025 unter Berücksichtigung der Übergangsfristen verpflichtend. Die E-Rechnung muss einem vorgegebenen strukturierten elektronischen Datenformat im Sinne der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.
Weitere Informationen zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01. Januar 2025 können dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung und der Publikation des Bundesfinanzministeriums zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 entnommen werden.
3. Zulässige Rechnungsformate und Übertragungswege für elektronische Rechnung
- Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen ist grundsätzlich der Standard XRechnung oder ZUGFeRD in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden:
- XRechnung ist eine reine XML-Datei im Format CrossIndustryInvoice (CII) oder im Format UniversalBusinessLanguage (UBL)
ZUGFeRD ist eine PDF A/3-Datei mit dem eingebetteten XML-Dokument im Format CrossIndustryInvoice (CII)
Vorzugsweise empfangen wir die elektronische Rechnung als XRechnung.
3.1 Übermittlung der Rechnung im Standard XRechnung
Elektronische Rechnungen im Standard XRechnung sind ausschließlich über die Rechnungseingangsplattform OZG-RE zu stellen. Sie erreichen die Produktivumgebung der OZG-RE unter folgendem Link: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login. Für die Versendung von elektronischen Rechnungen im Format XRechnung ist die einmalige Registrierung an der Rechnungseingangsplattform OZG-RE notwendig.
Den Leitfaden für Rechnungsversender der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) finden Sie unter diesem Link: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/Help.
- Service & Support für Rechnungsversender erfolgt direkt über die Bundesdruckerei per E-Mail unter sendersupport-xrechnung[@]bdr[.]de bzw.
unter Telefon: +49 (0) 30 2598 4436
Bitte verwenden Sie folgende Leitweg-IDs abhängig vom Rechnungsempfänger:
Rechnungsanschrift | Leitweg-ID | Rechnungsanschrift | Leitweg-ID |
Die Autobahn GmbH des Bundes Zentrale Heidestraße 15 10557 Berlin |
992-00133-64 | Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Zentrale Heidestraße 15 10557 Berlin |
992-02766-22 |
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nord Heidenkampsweg 96-98 20097 Hamburg |
992-00133-64 | Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nord Heidenkampsweg 96-98 20097 Hamburg |
992-02766-22 |
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordbayern Flaschenhofstraße 55 90402 Nürnberg |
992-00133-64 | Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordbayern Flaschenhofstraße 55 90402 Nürnberg |
992-02766-22 |
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost An der Autobahn 111 16540 Hohen Neuendorf / OT Stolpe |
992-00133-64 | Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordost An der Autobahn 111 16540 Hohen Neuendorf / OT Stolpe |
992-02766-22 |
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordwest Gradestraße 18 30163 Hannover |
992-00133-64 | Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordwest Gradestraße 18 30163 Hannover |
992-02766-22 |
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Ost Magdeburger Straße 51 06112 Halle / Saale |
992-00133-64 | Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Ost Magdeburger Straße 51 06112 Halle / Saale |
992-02766-22 |
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Willy-Brandt-Platz 2 47805 Krefeld |
992-00133-64 | Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Rheinland Willy-Brandt-Platz 2 47805 Krefeld |
992-02766-22 |
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Südbayern Seidlstraße 7-11 80335 München |
992-00133-64 | Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Südbayern Seidlstraße 7-11 80335 München |
992-02766-22 |
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Südwest Augsburger Straße 748 70329 Stuttgart |
992-00133-64 | Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Südwest Augsburger Straße 748 70329 Stuttgart |
992-02766-22 |
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung West Bahnhofsplatz 1 56410 Montabaur |
992-00133-64 | Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung West Bahnhofsplatz 1 56410 Montabaur |
992-02766-22 |
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Westfalen Lilienthalstraße 5 59065 Hamm |
992-00133-64 | Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Westfalen Lilienthalstraße 5 59065 Hamm |
992-02766-22 |
3.2. Übermittlung der Rechnung im Standard ZUGFeRD
- Rechnungen im Standard ZUGFeRD empfangen wir per E-Mail über die Ihnen bereits bekannten E-Mail-Rechnungsadressen. Falls Ihnen diese nicht bekannt sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Niederlassungsbuchhaltung.
- Für die per E-Mail eingereichten ZUGFeRD-Rechnungen gelten folgende formale Anforderungen:
- Jede E-Mail darf nur eine Rechnung und ggf. dazugehörigen Anlagen enthalten
- Falls die Rechnung und die Anlagen in separaten Dateien versendet werden, muss die Rechnungsdatei den Zusatz „Rechnung“ im Dateinamen enthalten
- Dokumente dürfen nicht verschlüsselt und nicht in ZIP-Dateien verpackt sein
4. Abrechnung von Bauleistungen
Für die Abrechnung von Bauleistungen müssen gemäß §14 und §16 VOB/B folgende Rechnungsarten (Rechnungsmuster) verwendet werden:
- Abschlagsrechnung
- Teilschlussrechnung
Schlussrechnung
Es wird vor dem Hintergrund der noch bestehenden technischen Einschränkungen nicht beanstandet, wenn in einer bis zum 31. Dezember 2027 als E-Rechnung ausgestellten Rechnung ein Anhang mit der Auflistung der vorausgegangenen Abschlagszahlungen als unstrukturierte Datei in der E-Rechnung enthalten ist. Der gesonderte Versand einer besonderen Zusammenstellung ist bei einer E-Rechnung hingegen nicht möglich.
5. Freistellungsbescheinigung
Die aktuelle Freistellungsbescheinigung ist bei Beauftragung oder spätestens bei der Rechnungszusendung vorzulegen. Unabhängig davon kann eine aktuelle Freistellungsbescheinigung an fu-zen-ze-b-stammdaten-gp[@]autobahn[.]de gesendet werden.
Kontakt
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte kreditorenbuchhaltung[@]autobahn[.]de.