A57: Rodungen und Baumfällungen im Krefelder Stadtgebiet

Für den sechsstreifigen Ausbau der A57 zwischen den Anschlussstellen Krefeld-Oppum und Krefeld-Gartenstadt besteht seit März 2023 Baurecht. Die Baufreigabe durch das Bundesverkehrs-Ministerium erfolgte am 2. Dezember 2025. Nun werden im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Krefeld-Oppum und Krefeld-Zentrum vorbereitende Bodenuntersuchungen notwendig. Dafür sind Rodungen und Fällungen von Bäumen ab der achten Kalenderwoche erforderlich.



Krefeld (Autobahn GmbH). Für den sechsstreifigen Ausbau der A57 zwischen den Anschlussstellen Krefeld-Oppum und Krefeld-Gartenstadt besteht seit März 2023 Baurecht. Die Baufreigabe durch das Bundesverkehrs-Ministerium erfolgte am 2. Dezember 2025. Nun werden im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Krefeld-Oppum und Krefeld-Zentrum vorbereitende Bodenuntersuchungen notwendig. Dafür sind Rodungen und Fällungen von Bäumen ab der achten Kalenderwoche erforderlich. Die Maßnahmen sind mit Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Krefeld und dem Kommunalbetrieb Krefeld abgestimmt. Zum Schutz der Erdkrötenpopulation im Bereich der Ossumer Straße werden einzelne Bäume ohne Wurzel entnommen. Eingriffe in den Boden werden vermieden.

Veröffentlicht

Ansprechpartner

Manuel Kölker

Pressesprecher

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Rheinland
Willy Brandt-Platz 2
47805 Krefeld