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Großraum- und Schwertransporte

Informationen für Transportunternehmen

Allgemeine Informationen zu GST-Anträgen

Allgemeine häufig gestellte Fragen rund um Ihre GST-Anträge finden Sie hier.

 

Weiterführende Informationen zu GST-Anträgen in der Niederlassung Ost

Wie können Sie uns als Antragssteller helfen, dass Ihre Anträge so schnell wie möglich bearbeitet werden können?

  • Bitte stellen Sie Ihre Anträge korrekt und vor allem so früh wie möglich und mit einem konkreten Transporttermin
  • Bei Unklarheiten zum Antrag wenden sich die Kolleginnen und Kollegen des GST-Teams direkt an Sie.
  • Mehrfachanträge, jegliches Nachhaken per Telefon, inkorrekte Antragstellung, kurzfristige Nachreichung von dringend benötigten Unterlagen etc. führen dazu, dass sich die Prozesse verzögern.


Für Ihre berechtigte Nachfrage zu einer Stellungnahme an das E-Mail-Postfach gst.ost[at]autobahn[dot]de bitten wir um folgende Verfahrensweise:

Betreff: Nummer des Antrages - beabsichtigtes konkretes Datum des Transportes (Beispiel: 20230210746 – 16.09.2023)

Im Textfeld können Sie gern die Besonderheiten Ihres Transportes erläutern.

Eine Streuung der E-Mail an andere E-Mailadressen der Niederlassung Ost führen nur zu Dopplungen im GST-Postfach, da diese entsprechend weitergeleitet werden. Wir bitten Sie daher, darauf zu verzichten.

Häufig gestellte Fragen zu GST-Anträgen in der Niederlassung Ost

Bitte gleichen Sie den Fahrtweg vor Antragstellung bzw. vor dem Stellen eines Änderungsantrages mit unserem GST-Autobahn-System ab: Die Autobahn GmbH des Bundes (hier bitte bis zur Karte "Alle Baustellen und Sperrungen auf einen Blick" scrollen).

Die Transportfirma hat sich am Vortag des Transportes (07.00 bis 14.00 Uhr), über die Befahrbarkeit kurzfristig eingerichteter Baustellen bei den in der Stellungnahme aufgeführten Autobahnmeistereien zu informieren (gemäß der Randnummer 129 VwV-StVO „Prüfung des Fahrweges“).

Baustellen werden grundsätzlich nicht beräumt und dürfen mit Transportkonfigurationen, welche die bereitgestellten Restfahrbahnbreiten überschreiten, nicht durchfahren werden. Es gelten die unter Die Autobahn GmbH des Bundes (hier bitte bis zur Karte "Alle Baustellen und Sperrungen auf einen Blick" scrollen) bereitgestellten Restfahrbahnbreiten für Großraum- und Schwertransporte.

 

Wir benötigen eine Fahrtwegsimulation bei Transporten >50m Länge und >5,5m Breite, da aufgrund Ihrer Abmessungen Ihres Transportes die Befahrbarkeit des beantragten Fahrtweges zwingend nachzuweisen ist. Dies ist bei der Befahrung von Anschlussstellen, bei Autobahnkreuzen und Dreiecken in den Tangenten, Ohren bzw. Rampen der Fall.
Der nachzuweisende Bereich beginnt und endet jeweils auf der Hauptfahrbahn (Ausfahren in die Ausfädel-/Parallelspur und Einfahren von der Einfädel- Verflechtungsspur jeweils inbegriffen). Sollten baulichen Maßnahmen wie die Demontage von Verkehrszeichen und -leiteinrichtungen notwendig sein, sind diese zusätzlich darzustellen. 

Die Fahrtwegsimulation ist immer transportspezifisch dem jeweiligen Antrag beizufügen.

Bitte reichen Sie diese Unterlagen mit Ihrem VEMAGS-Antrag ein, so können wir die zügige und problemlose Befahrbarkeit des beantragten Fahrweges beurteilen.

Sollten Um- bzw. Ausbaumaßnahmen (z. B. Schilder mobil stellen, Platten auslegen usw.) durchgeführt werden müssen oder Sie fahren über eine Verkehrsinsel, bitten wir Sie die Unterlagen des Antrages auf sonstige Nutzung des Eigentums der Bundesfernstraßen zur Durchführung von Großraum- und Schwerlasttransporten auszufüllen undan folgendes Postfach: gst.verkehrsbehorde[at]autobahn[dot]de inkl. VEMAGS-Nr. bzw. Fahrtweg zu senden.

 

Wenden und Rückwärtsfahren auf der Autobahn sind verboten [§18 (7) StVO]. Dem Transportvorhaben wird seitens der Verkehrsbehörde nicht zugestimmt. Prüfen Sie einen alternativen Fahrtweg auch im nachgeordneten Netz.

Gemäß § 8a Abs.1 FStrG wird kein Anspruch auf eine private Zufahrt vermittelt. Von der Sondernutzung im Sinne des § 8 FStrG ausdrücklich ausgenommen sind Zufahrten und Zugänge zu Bundesautobahnen. Antragsteller finden Informationen zur Nutzung/Errichtung von Behelfszufahrten unter folgendem Link: Information_zur_Errichtung_Nutzung_von_Behelfszufahrten_V1.0_Stand_22.06.2022.pdf (autobahn.de).

Sollte Ihr Transport die Bedingungen zur Nutzung der Behelfszufahrten erfüllen, bitten wir die notwendigen Antragsunterlagen vor Antragsstellung im VEMAGS an strassenverwaltung.ost[at]autobahn[dot]de vorzulegen. Sollte dies nicht der Fall sein, sind die Transporte über das nachgeordnete Netz durchzuführen.

Allgemeiner Hinweis: Die Antragsfristen der Straßenverkehrsbehörde betragen min. 14 Werktage (je nach Aufwand), andernfalls kann eine rechtzeitige Ausstellung der verkehrsbehördlichen Anordnung nicht gewährleistet werden.

Bei Anfragen via E-Mail ist zwingend im Betreff der VEMAGS-Nr. bzw. das Projekt zu benennen.

Mit (erneuter) Antragstellung ist das Ergebnis der Prüfung durch die o.g. Stellen vom Antragsteller dem VEMAGS-Antrag als Anlage beizufügen.

Kontakte Autobahnmeistereien

Autobahnmeisterei

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Sachsen-Anhalt

0340 218000

am-dessau@autobahn.de

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am-peissen@autobahn.de

Autobahnmeisterei Oberröblingen

Sachsen-Anhalt

03464 54340

am-oberroeblingen@autobahn.de

Autobahnmeisterei Weißenfels

Sachsen-Anhalt

03443 39250

am-weissenfels@autobahn.de

Autobahnmeisterei Breitenworbis

Thüringen

036074 207 90

am-breitenworbis@autobahn.de

Autobahnmeisterei Erfurt

Thüringen

036202 771 450

am-erfurt@autobahn.de

Autobahnmeisterei Hermsdorf

Thüringen

0366601 89 40

am-hermsdorf@autobahn.de

Autobahnmeisterei Zella-Mehlis

Thüringen

03682 4666 110

am-zella-mehlis@autobahn.de

Autobahnmeisterei Leipzig

Sachsen

034297 140 69 30

am-leipzig@autobahn.de

Autobahnmeisterei Döbeln

Sachsen

03431 72 430

am-doebeln@autobahn.de

Autobahnmeisterei Chemnitz

Sachsen

03722 52930

am-chemnitz@autobahn.de

Autobahnmeisterei Dresden-Nickern

Sachsen

0351 2057 78 30

am-dd-nickern@autobahn.de

Autobahnmeisterei Dresden-Hellerau

Sachsen

0351 8840230

am-dd-hellerau@autobahn.de

Autobahnmeisterei Weißenberg

Sachsen 

035876 4301 30

am-weissenberg@autobahn.de

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