In Planung

A1 Lückenschluss zwischen Blankenheim-Kelberg

Die A1 verläuft als Nord-Süd-Verbindung von der Ostsee bis zur französischen Grenze nahe Saarbrücken. In der Eifel gibt es zwischen Kelberg in Rheinland-Pfalz und Blankenheim in Nordrhein-Westfalen aktuell noch eine etwa 25 Kilometer lange Lücke. Diese gilt es zu schließen.

A1 Lückenschluss Abschnitte

Daten & Fakten

Gesamtlänge

ca. 25 km

Anzahl Brückenbauwerke

43

Anzahl Abschnitte

3

Projektbeschreibung

Die Nord-Süd-Verbindung der A 1 führt von der Ostsee bis zur französischen Grenze bei Saarbrücken und gehört, besonders für den internationalen Transitverkehr auf der Route von Skandinavien nach Spanien, zu den wichtigsten Bundesautobahnen Deutschlands. 

Die Rolle der A1 im europäischen Fernstraßennetz

Die Lücke im europäischen Fernstraßennetz im Zuge der Autobahn 1 zwischen dem Autobahndreieck Vulkaneifel bei Mehren und Blankenheim in Nordrhein-Westfalen konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich verkleinert werden. Vom Autobahndreieck Vulkaneifel bis zur Anschlussstelle Kelberg (B 410) ist die A 1 bereits fertiggestellt. 
 
In der Eifel besteht zwischen Kelberg in Rheinland-Pfalz und Blankenheim in Nordrhein-Westfalen noch eine Lücke von rund 25 Kilometern. Dieser Streckenzug ist im aktuell gültigen Bedarfsplan des Bundes im "Vordringlichen Bedarf" und damit mit höchster Dringlichkeit eingestuft. 
 
In der derzeitigen Situation muss der Verkehr Umwege über benachbarte Bundes- und Landesstraßen in Kauf nehmen, womit eine starke Belastung der Ausweichstrecken und insbesondere der Ortsdurchfahrten einhergeht. Die den Planungen derzeit zugrunde liegende Linie ist das Ergebnis jahrelanger Abwägungs- und Abstimmungsprozesse mit den unterschiedlichsten Schwerpunkten wie Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Verkehrssicherheit. 
 
Durch den Bau des Autobahnteilstücks werden das nachgeordnete Straßennetz sowie die Ortsdurchfahrten von Lärm und Abgasen entlastet. Verkehrsprognosen haben ergeben, dass im Bereich des A1 Lückenschlusses ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen von rd. 24.000 bis 30.000 Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, mit erheblichem Schwerlastanteil. Der Lückenschluss führt zur Neuverteilung der Verkehre vom Norden Kölns bis in den Süden von Trier. Die Umsetzung der Planung führt zum Wegfall von vermeidbaren Umwegen und zur Entlastung im untergeordneten Straßennetz, bis hin zu den Ortsdurchfahrten. 
 
Die Region im Bereich Nordeifel / Zentraleifel ist derzeit strukturell benachteiligt. Durch die Schließung der Lücke der A 1 werden sowohl die Erreichbarkeit der Region wesentlich verbessert und als auch Wirtschaft und Tourismus gestärkt. Dies schafft Arbeitsplätze und lässt Ansiedlungen in der Region attraktiver werden. 

 

Abschnitte

 

 

Das Projekt ist in folgende Planungsabschnitte unterteilt:

1. Abschnitt, Blankenheim – Lommersdorf, 6,0 km Länge in NRW.
2. Abschnitt, Lommersdorf – Adenau, 9,4 km in RP und NRW.
3. Abschnitt, Adenau – Kelberg, 10,5 km in RP.

 

Alle Abschnitte sind im gültigen Bedarfsplan des Bundes in den Vordringlichen Bedarf eingestuft.  Damit besteht ein gesetzlicher Auftrag, das Vorhaben zu planen und entsprechend den Finanzierungsmöglichkeiten zu realisieren.  

Beim Abschnitt Adenau – Lommersdorf ist im Jahr 2026 die Vorlage des Vorentwurfs geplant. Nach Genehmigung des Vorentwurfs folgt die Wiederaufnahme des zurzeit ruhenden Planfeststellungsverfahrens.

Weiter fortgeschritten ist der Abschnitt Lommersdorf – Blankenheim. Hier wird mit der Fertigstellung des Deckblattverfahrens im Jahr 2026 gerechnet, welches dann offengelegt werden soll. Ein Planfeststellungsbeschluss wäre dann frühestens im Jahr 2027 zu erwarten.  Bei beiden Abschnitten sind dabei alle Entwicklungen im Umwelt- und Wasserrecht zu berücksichtigen, um so die bestmögliche Gesamtlösung zu planen und umzusetzen.

Im Abschnitt Adenau - Kelberg lag der Planfeststellungsbeschluss im 4. Quartal 2023 vor Ort zur Einsichtnahme aus. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem Urteil vom 18. November 2025 den Planfeststellungsbeschluss zum Lückenschluss der A1 zwischen den Anschlussstellen (AS) Kelberg und Adenau bestätigt und damit den Bau genehmigt.

Planrechtfertigung - Warum muss die A1 Lücke geschlossen werden?

Die A1 erfüllt in ihrem Verlauf zwischen der Ostsee (Heiligenhafen) bis zur französischen Grenze bei Saarbrücken sowohl kontinentale, großräumige, als auch überregionale, regionale und nahräumige Verbindungsfunktion und gehört, besonders für den internationalen Transitverkehr zu den wichtigsten Bundesautobahnen Deutschlands. In der Eifel besteht zwischen Kelberg und Blankenheim noch eine Lücke von rd. 25 km.

Die A1 kann ihre Funktion erst mit dem Lückenschluss vollständig erfüllen. Somit können die geleisteten Investitionen für die bereits verwirklichten Abschnitte ebenfalls erst dann ihren vollen Nutzen entfalten.

Die gesetzliche Basis (Planungsrecht) bildet das Fernstraßenausbaugesetz mit der Anlage "Bedarfsplan für Bundesfernstraßen". Mit der 6. Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 23.12.2016 wurde vom Deutschen Bundestag die Notwendigkeit des Lückenschlusse mit der Einstufung "vordringlicher Bedarf" bestätigt.

Aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes Nr. 87/2025 vom 18.11.2025: „Bei dem Lückenschluss handelt es sich um ein wichtiges nationales und zugleich europäisches Infrastrukturvorhaben. Dies ergibt sich daraus, dass er nicht nur vom Deutschen Bundestag im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie "Vordringlicher Bedarf" eingestuft wurde, sondern zugleich gemäß der EU-Verordnung 2024/1679 Teil des bis spätestens 2050 fertigzustellenden Transeuropäischen Verkehrsnetzes ist. Gerade die Schließung von Verbindungslücken wird in dieser Verordnung als ein wichtiges Ziel genannt. Darüber hinaus dient danach das gesamte transeuropäische Verkehrsnetz auch Verteidigungszwecken.

Baurechtsverfahren

Für die v. g. noch zu bauenden Teilabschnitte der A1 werden Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz durchgeführt. Für den südlichen Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Kelberg und Adenau liegt seit November 2025 ein Planfeststellungsbeschluss mit Bestandskraft vor.

Abschnitte: Zahlen, Daten, Fakten

Der A1 Lückenschluss ist von Süden nach Norden betrachtet, unterteilt in die Abschnitte

AS Kelberg - AS Adenau

  • Länge: 10,5 km
  • Kosten: rd. 317,4 Mio. € (FRP)
  • Anzahl Ingenieurbauwerke: 21

17 Autobahnbrücken, davon 4 Grünunterführungen und 2 Grünunterführungen. Mit einer lichten Weite von 325 m und einer lichten Höhe von 46 m ist die Talbrücke "Nohner Bach Nord" das längste Brückenbauwerk.

4 Überführungs-Bauwerke, davon 2 Grünbrücken
Ferner wird eine Brücke über den Nohner Bach erneuert, die der Überführung eines Wirtschaftsweges dient. 
6 Beckenanlagen (Regenrückhalte- und Retentionsfilterbecken)

Zuständige Straßenbaudienststelle: Die Autobahn GmbH des Bundes

AS Adenau - AS Lommersdorf

  • Länge: 9,4 km
  • Kosten: rd. 570 Mio. € (FRP)
  • Anzahl Bauwerke: 12

Die beiden größten Bauwerke sind der Tunnel "Ahrdorfer Wald" mit rd. 600 Metern Länge und die Ahrtalbrücke mit einer Länge von rd. 840 Metern.
6 Überführungsbauwerke, davon 1 Wildbrücke und 1 Fledermausüberführung
2 Beckenanlagen (Regenrückhalte- und Retentionsfilterbecken)

Zuständige Straßenbaudienststelle: Die Autobahn GmbH des Bundes

AS Lommersdorf - AS Blankenheim

  • Länge: 6,0 km
  • Kosten: ca. 250 Mio. € (FRP)
  • Anzahl Ingenieurbauwerke im Streckenverlauf: 11

6 Autobahnbrücken, davon zwei Wildunterführungen mit einer Breite von 30 Metern unter der A1 und L115 und 1 Fledermausunterführung.
5 Überführungsbauwerke, davon eine Grünbrücke über die Autobahn mit einer Breite von 50 Metern und eine Fledermaus-Querungshilfe
4 Beckenanlagen (Regenrückhalte- und Retentionsfilterbecken)

Zuständige Straßenbaudienststelle: Die Autobahn GmbH des Bundes

Verkehrszahlen

Gemäß der Prognose für das Jahr 2030 werden auf dem Lückenschluss  zukünftig täglich je nach Abschnitt zwischen rd. 17.200 und 24.100 Fahrzeuge (davon 5.270-6.120 Lkw) fahren.

Europäische Schutzgebiete

Die Trassierung betrifft sechs europäische Schutzgebiete - drei Vogelschutzgebiete und drei Flora-Fauna-Habitat –Gebiete (FFH).

Variantenuntersuchung

Neben der Prüfung der Verträglichkeit des Lückenschlusses mit den Festsetzungen der Schutzgebiete, des Artenschutzes und der Umweltgesetze wurde auch eine großräumige Variantenuntersuchung durchgeführt.

Ausbau bestehender Strecken - Eine Alternative?

Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren sind, wie unter "Variantenuntersuchung" beschrieben, Alternativen geprüft worden. Alternativen müssen hierbei jedoch eine gleichartige Zielerreichung erwarten lassen. Der Ausbau des bestehenden Netzes stellt keine Alternative zum A1 Lückenschluss dar.

Folgen eines Verzichts auf den Lückenschluss

Eine Bilanzierung der Auswirkungen des Lückenschlusses auf eine Zeitdauer von 30 Jahren ergab, dass der Verzicht auf die "Maßnahme Lückenschluss" die Kraftfahrzeuge 45 Millionen Stunden (1,5 Millionen Stunden pro Jahr) länger im Verkehr festhält. Bezüglich der Fahrleistung wird auf die Einsparung von zwei Milliarden Fahrzeug-Kilometern (66,5 Mio. KFZ-km pro Jahr) verzichtet. Damit verbindet sich der Verzicht auf die Einsparung von 86.000 Tonnen Kraftstoffe (2.861 Tonnen pro Jahr). Beim Unfallgeschehen könnten mit dem Lückenschluss in 30 Jahren 24 Getötete, 273 Schwerverletzte und über 1.000 Verunglückte mit leichteren Verletzungen vermieden werden.

Die zahlreichen Brückenbauwerke und der Tunnel verdeutlichen die Durchlässigkeit der Trasse für Natur und Landschaft

Die Gesamtlänge der Brückenbauwerke im Zuge der 25 km A1 Neubautrasse beträgt rd. 4,5 km. Damit werden zum einen die relativ hohen Baukosten (Ingenieurbauwerke sind Hauptkostenfaktor bei Straßenbaumaßnahmen) erklärt, aber auch die Minimierung der Trennwirkung der Trasse auf Natur und Landschaft verdeutlicht.

Exemplarisch ist die Durchlässigkeit  der Trasse für Natur und Landschaft in folgender Kartendarstellung im Bereich Kelberg – Adenau ersichtlich.

Aktuelles

„Bei dem Lückenschluss handelt es sich um ein wichtiges nationales und zugleich europäisches Infrastrukturvorhaben. Dies ergibt sich daraus, dass er nicht nur vom Deutschen Bundestag im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie "Vordringlicher Bedarf" eingestuft wurde, sondern zugleich gemäß der EU-Verordnung 2024/1679 Teil des bis spätestens 2050 fertigzustellenden Transeuropäischen Verkehrsnetzes ist. Gerade die Schließung von Verbindungslücken wird in dieser Verordnung als ein wichtiges Ziel genannt. Darüber hinaus dient danach das gesamte transeuropäische Verkehrsnetz auch Verteidigungszwecken. Vor diesem Hintergrund hat das Gericht keine vernünftigen Zweifel, dass die strengen Voraussetzungen des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf die Auslegung des Ausnahmegrundes "öffentliche Sicherheit" vorliegend erfüllt sind.“   
Aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes (Nr. 87/2025) vom 18.11.2025  

Die Autobahn GmbH des Bundes 

Die Autobahn GmbH des Bundes hat am 1. Januar 2021 die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb aller Autobahnen in Deutschland übernommen. Mit künftig über 13.000 Mitarbeiter*innen in zehn regionalen Niederlassungen, 41 Außenstellen und 189 Autobahnmeistereien unterhält sie 13.000 Kilometer Autobahn. Die Gesellschaft mit Hauptsitz in Berlin ist eine der größten Infrastrukturbetreiberinnen in Deutschland. 
 
Die Niederlassung Rheinland mit Hauptsitz in Krefeld betreibt mit künftig etwa 1.400 Mitarbeiter*innen rund 1.200 Kilometer Autobahn entlang der Rheinschiene und im westlichen Ruhrgebiet. Zur Niederlassung gehören die Außenstellen in Köln, Essen und Euskirchen. Vor Ort sorgen 15 Autobahnmeistereien für fließenden Verkehr. 

Die Niederlassung West mit Sitz in Montabaur ist mit ihren mehr als 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Autobahnen in Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Südhessen und dem angrenzenden Rhein-Main-Gebiet mit einer Länge von rund 1.560 Kilometern zuständig. Um die Autobahninfrastruktur regional zu betreuen, gehören fünf Außenstellen, die sich in Montabaur, Wiesbaden, Darmstadt, Frankfurt/Gelnhausen & Neunkirchen (Saar) befinden, zur Niederlassung. Insgesamt 22 Autobahnmeistereien sorgen dafür, dass alle Verkehrsteilnehmer sicher ihr Ziel erreichen. 

 

Alle drei Abschnitte sind in der Planung 

Zuständig für die beiden nördlichen Abschnitte zwischen der Anschlussstelle Adenau (L 10) und der Anschlussstelle Lommersdorf (L 115z) sowie zwischen den Anschlussstellen Lommersdorf (L 115z) und Blankenheim (B 51) ist die Niederlassung Rheinland der Autobahn GmbH des Bundes. Beim Abschnitt Adenau – Lommersdorf ist im Jahr 2026 die Vorlage des Vorentwurfs geplant. Nach Genehmigung des Vorentwurfs folgt die Wiederaufnahme des zurzeit ruhenden Planfeststellungsverfahrens. Weiter fortgeschritten ist der Abschnitt Lommersdorf – Blankenheim. Hier wird mit der Fertigstellung der Deckblattunterlagen im Jahr 2026 gerechnet, welche dann offengelegt werden sollen. Ein Planfeststellungsbeschluss wäre dann frühestens im Jahr 2027 zu erwarten. 
 
Für den derzeit im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung West der Autobahn GmbH befindlichen Abschnitt von der Anschlussstelle Kelberg bis zur Anschlussstelle Adenau wurde der Planfeststellungsbeschluss am 25.07.2023 erlassen. Gegen den Beschluss lagen Klagen beim Bundesverwaltungsgericht vor. Eine Klage konnte durch Verhandlungen abgewendet werden. Die zweite Klage wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 18.11.2025 abgewiesen, sodass der Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft besitzt. Für die bauliche Umsetzung ist die Niederlassung Rheinland mit der Außenstelle Euskirchen verantwortlich. Bei allen Abschnitten wird ein ausgewogener Interessenausgleich zwischen den Belangen des Umwelt- und Wasserrechts  sowie den Bedürfnissen von Mensch und Natur angestrebt,  um eine nachhaltige Gesamtlösungen zu erreichen. 
 
Der Lückenschluss der A1 ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Dringlichkeit „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Damit besteht ein gesetzlicher Auftrag, das Vorhaben zu planen und entsprechend den Finanzierungsmöglichkeiten zu realisieren. Eine seriöse Abschätzung des Fertigstellungstermins für den gesamten Lückenschluss zwischen den Anschlussstellen Blankenheim (NRW) und Kelberg (RP) ist aufgrund der unterschiedlichen Planungs- bzw. Verfahrensstände innerhalb der drei Teilabschnitte zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 

Besser planen dank verlässlicher Zahlen 

Dieser Aufgabenstellung ging Straßen.NRW und das beauftragte Planungsbüro VERTEC im September 2019 mit umfangreichen Verkehrserhebungen im Bereich des geplanten A1-Lückenschluss nach. Dafür wurden an verschiedenen Werktagen und über unterschiedliche Zeiträume Verkehrszählungen durchgeführt. Dabei wurden alle auftretenden Kfz-Ströme aufgeteilt nach Fahrzeugart und Fahrtrichtungen erfasst. Die Verkehrszählungen erfolgten mit Hilfe von Videokameras, wobei natürlich auf die bestehenden Datenschutzbestimmungen geachtet wird. 
Die neu erhobenen Daten bildeten zusammen mit bereits vorhandenen Datensätzen, wie beispielsweise der Straßenverkehrszählung 2015 (SVZ 2015) und den Daten der kontinuierlichen Verkehrszählungen der Verkehrszentrale Leverkusen die Grundlage für den Aufbau eines Verkehrsmodells. Für das Modell wurden jedoch nicht nur die Zählergebnisse, sondern auch regionale und überregionale Einflussfaktoren, kommunale Entwicklungsmaßnahmen und die Verflechtungsprognose 2030, eine langfristige Prognose des Personen- und Güterverkehrs des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, herangezogen. Das erarbeitete Modell erlaubt, die künftige Verkehrssituation im Planungsraum abschätzen zu können. 
  

Infomesse zum Lückenschluss war ein voller Erfolg 

Die Informationsmesse zum A1-Lückenschluss im Bürgerhaus von Blankenheim-Lommersdorf stieß auf reges Interesse. Mehr als 300 Besucher nahmen am 6. Februar 2019 die Gelegenheit wahr, sich vor Ort über den aktuellen Stand des Trassenverlaufs zwischen Blankenheim und Kelberg zu informieren. 
 
Dabei kamen sie mit den Experten von Straßen.NRW und LBM an diversen Themeninseln ins Gespräch. Die Fachleute erklärten unter anderem die Auswirkungen des optimierten Trassenverlaufs zwischen Lommersdorf und Adenau auf Anwohner, Flora und Fauna, welche Bauwerke auf der Strecke geplant sind und wie Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden. An einer großen Videowand konnten die Besucher zudem selbst – mithilfe eines Controllers, den man von Spielekonsolen kennt – in einer Computersimulation über den geplanten Trassenverlauf „fliegen“. 
 
„Das Format der Infomesse dürfen wir als vollen Erfolg werten!“, freute sich auch Straßen.NRW-Regionalleiter Thomas Ganz. „Die Menschen sind sehr interessiert, diskussionsbereit und geben wertvolle Anregungen, was uns im weiteren Planungsprozess sehr hilft. Eine solche Infomesse ist keine Einbahnstraße, auch wir lernen dabei immer etwas“, so Ganz weiter. 

 

Konsens für den Abschnitt AS Lommersdorf bis AS Adenau gefunden 

Zwischen dem Verkehrsministerium NRW und dem Umweltministerium NRW ist für den Abschnitt AS Lommersdorf bis AS Adenau eine gemeinsame Trassenvariante abgestimmt worden, die von der Autobahn GmbH unter Einsatz aller verfügbaren Planungskapazitäten weiter verfolgt wird. Die besondere Bedeutung des A1 Lückenschlusses fand auch im Masterplan der nordrhein-westfälischen Landesregierung ihren Ausdruck.
  

Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt AS Kelberg – AS Adenau 

Planungshistorie 
Geplant wird dieser Abschnitt seit 1972, als die Linienbestimmung festgelegt wurde. Es folgt Ausarbeitung der Planungsunterlagen und vielfältige ökologische Untersuchungen. Eine erste Planung lag im Jahr 2002 vor. Diese wurde jedoch überarbeitet und Mai 2018 konnte die Planfeststellung eingeleitet werden. 

Der im Jahr 2018 ausgelegte Plan wurde von der Autobahn-Gesellschaft, die seit 01. Januar 2021 zuständiger Vorhabenträger ist, geändert. 

Diese Änderung besteht aus der Überarbeitung der Entwässerungsplanung, die aufgrund der Flutkatastrophe der Ahr  Sommer 2021 erweitert wurde und der Erstellung eines ergänzenden Fachbeitrags zum Thema Klima. Dementsprechend bestand die Notwendigkeit einer ergänzenden Offenlage. 

Die geänderten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) lagen in der Zeit vom 06. Oktober 2022 bis 07. November 2022 (einschl.) in den betroffenen Kommunen zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 

Der Planfeststellungsbeschluss lag im 4. Quartal 2023 vor Ort zur Einsichtnahme aus und erlangte am 18. November 2025 Bestandskraft nach gerichtlicher Überprüfung. 

 

Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen bestätigt Dringlichkeit des A1 Lückenschusses 

Im Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 23. Dezember 2016 sind alle Abschnitte des A1-Lückenschlusses in der Anlage zum Gesetz (Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen) mit der Einstufung "vordringlicher Bedarf" enthalten. 

  

Ansprechpartner

Marianne Seelmann

Pressesprecherin

Telefon
+49 2251-62551 109

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Rheinland
Otto-Lilienthal-Straße 25a
53879 Euskirchen

Dr. Patricia Dreesbach

Pressesprecherin

Telefon
+49 152-08109055

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Rheinland
Otto-Lilienthal-Straße 25a
53879 Euskirchen