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Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Niederlassung Südbayern

Für den Neu- bzw. Ausbau sowie für die Änderung von Bundesautobahnen ist vorbehaltlich einiger gesetzlich geregelter Ausnahmen ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. In vielen Fällen wird auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, die in das Planfeststellungsverfahren integriert wird.

Das Planfeststellungsverfahren wird von den jeweiligen Bezirksregierungen in Bayern bzw. Baden-würrtemberg durchgeführt. Kernstück des Verfahrens ist das Anhörungsverfahren, das mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit verbunden ist und in dessen Rahmen meist auch ein Erörterungstermin durchgeführt wird.

Das Verfahren wird bei positiver Beurteilung mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Dieser hat Konzentrationswirkung und ersetzt nahezu alle nach anderen Rechtvorschriften erforderlichen Entscheidungen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann geklagt werden.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen Unterlagen von Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) in elektronischer Fassung als zusätzlichen Service zur Verfügung.

Wir weisen darauf hin, dass nur die offiziell in den vom Vorhaben betroffenen Gemeinden ausgelegten Papierunterlagen und die in der dazugehörenden ortsüblichen Bekanntmachung enthaltenen Angaben für das Verfahren rechtlich verbindlich sind. Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt auf freiwilliger Basis ohne Gewähr auf Vollständigkeit und auf Erfassung aller von uns beantragten Planfeststellungsverfahren.

Die Bereitstellung im Internet erfolgt ab Beginn der offiziellen Auslegung der Unterlagen in den jeweils zuständigen Gemeinden. Die Unterlagen bleiben in der Regel bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens verfügbar.

Die Auslegungszeiten und -orte, sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften ortsüblich bekannt gemacht.

Bitte beachten Sie vor allem, dass rechtswirksame Einwendungen nur innerhalb der Auslegungs- und Einwendungsfrist entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung der jeweiligen Gemeinden zulässig sind und entweder bei der zuständigen Gemeinde oder der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden müssen. Rechtswirksame Einwendungen können nicht per E-Mail erhoben werden. 

 

Eine Übersicht über die weiteren aktuell laufenden Planfeststellungsverfahren im Bereich der Niederlassung Südbayern finden Sie unter folgenden Links:

Bundesautobahn A3 Nürnberg - Passau

6-streifiger Ausbau AK Regensburg - AS Rosenhof

Bundesautobahn A8 Stuttgart - München

Umbau der AS Dachau/Fürstenfeldbruck mit Bau einer Direktrampe Nord-Ost

Bundesautobahn A8 München - Salzburg

Nachträgliche Lärmvorsorge Weyarn

6-streifiger Ausbau zwischen der AS Rosenheim und Achenmühle

6-streifiger Ausbau zwischen Achenmühle und Bernauer Berg

Nachträgliche Lärmvorsorge Valley und Bauwerkserneuerungen

Bundesautobahn A92 München - Deggendorf

6-streifiger Ausbau AD München-Feldmoching – AK Neufahrn

Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal

Bundesautobahn A99 Autobahnring München

Sanierung Tunnel Allach und Temporäre Seitenstreifenfreigabe zwischen AD München-Allach und AS München-Feldmoching

 

Bundesautobahn 8 Stuttgart - München

6-streifiger Ausbau zwischen AS Ulm-West bis AK Ulm-Elchingen

Bundesautobahn A8 München - Salzburg

Neubau der PWC-Anlage Otterfing

Bundesautobahn A92 München - Deggendorf

Planfeststellung für den Neubau der Anschlussstelle Plattling-Mitte im Gebiet der Stadt Plattling und der Stadt Deggendorf

Planfeststellung für die grundhafte Erneuerung der Autobahn zwischen den Anschlussstellen Moosburg-Nord und Landshut-West

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