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A8 – Fahrtrichtung München: Brückenarbeiten im Bereich der Anschlussstelle Mühlhausen

Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest setzt ab dem 8. April das Brückenbauwerk an der Anschlussstelle Mühlhausen in Fahrtrichtung München instand. Auf der A8 werden während der Baumaßnahme in beiden Fahrtrichtungen alle Fahrstreifen zur Verfügung stehen. Die Anschlussstelle Mühlhausen muss in Fahrtrichtung Stuttgart vorübergehend gesperrt werden.

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Die Arbeiten finden in erster Linie unterhalb der Brücke statt: Im Bereich eines Randträgers wird eine Stützkonstruktion aus Stahl ergänzt. Außerdem wird die Fahrbahnplatte auf der Unterseite instandgesetzt. Da sich durch die Maßnahmen die Durchfahrtshöhe verringern wird, wird die unter der Brücke liegende Fahrbahn, die die Auffahrt bzw. Abfahrt der Anschlussstelle (AS) Mühlhausen in Fahrtrichtung Stuttgart darstellt, abgesenkt.

Im Zuständigkeitsgebiet der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest befinden sich rund 1.400 Brücken. Diese werden regelmäßig überprüft und instandgesetzt. Denn die Verkehrssicherheit hat für die Autobahn GmbH oberste Priorität.

Verkehrsführung während der Brückenertüchtigung:

AS Mühlhausen in Fahrtrichtung Stuttgart: Vollsperrung bis Ende Juli. Ab August bis Ende Oktober wird die Auffahrt auf die A8 in Fahrtrichtung Stuttgart jeweils an den Wochenenden geöffnet. Damit werden die Verkehrseinschränkungen so weit wie möglich reduziert.

AS Mühlhausen in Fahrtrichtung Ulm: Keine Sperrungen. An der Anschlussstelle kann weiterhin auf die A8 in Fahrtrichtung Ulm aufgefahren werden. Auf der A8 aus Richtung Stuttgart kommend kann an der AS abgefahren werden.

Autobahnverkehr auf der A8: Die Fahrstreifen im Baustellenbereich werden zweitweise verschwenkt, aber es stehen generell zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Falls es der Bauablauf erfordern sollte, dass zeitweise ein Fahrstreifen gesperrt werden muss, wird dies in der verkehrsarmen Zeit oder nachts erfolgen.

Wirtschaftsweg: Die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen rund um den Baustellenbereich wird für die betroffenen AnliegerInnen gewährleistet. Der Fußgängerverkehr kann während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten werden, muss jedoch je nach Fortschritt des Baufelds örtlich verlegt werden.