A26: Anliegerinformation für die Gemeinden Neuenkirchen, Nottensdorf, Jork und Buxtehude

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord beabsichtigt, in den Gemeinden Neuenkirchen, Nottensdorf, Jork und Buxtehude zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zwei Parkplätze mit WC (PWC-Anlagen) an der A26 zu errichten. Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf den aus der Anlage ersichtlichen Grundstücken in der Zeit vom 23.11.2026 bis zum 01.12.2027 Vorarbeiten durchgeführt werden.



Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden: Erfassungen zur Tier- und Pflanzenwelt (Kartierungen)

Fußläufiges Betreten der Grundstücke zur Durchführung von

  • Ortsbesichtigungen und Geländeerfassungen
  • Vegetationskundlichen und botanischen Erfassungen
  • Faunistischen Erhebungen (Vögel, Fledermäuse, Amphibien)
  • temporärem Kennzeichnen von Mess- und Arbeitspunkten
  • kurzfristigem Aufstellen von Messinstrumenten
  • vorübergehendem Anbringen von Erfassungsgeräten


Da die genannten Arbeiten zur Planung der PWC-Anlagen für eine Bundesfernstraße erforderlich sind, sind Sie als betroff ene Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigte nach § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, diese zu dulden.

Im Vergleich zu dem öffentlichen Interesse an der baldigen Durchführung der Vorarbeiten sind die unmittelbaren nachteiligen Auswirkungen der Vorarbeiten auf Ihre Grundstücke eher unwesentlich und reparabel sowie lediglich vorübergehender Natur. Die mit den Maßnahmen verbundenen Beeinträchtigungen beschränken sich im Wesentlichen auf das Betreten begrenzter Teile der Grundstücke. Sämtliche eventuellen Folgen werden später wieder beseitigt, so dass eine bleibende Beeinträchtigung des Grundstücks selbst nicht eintreten wird.


Bei Rückfragen von Grundstückseigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten ist es möglich, sich direkt mit der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Stade, Harburger Straße 2a, 21680 Stade unter kontakt.stade[@]autobahn[.]de oder telefonisch unter +49 4141 41199133 in Verbindung zu setzen.

Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.


Anlage:

Ansprechpartner

Veronika Boge

Pressesprecherin Hamburg & Nord-Niedersachsen

Telefon
+49 40 2351338141

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Nord
Heidenkampsweg 96-98
20097 Hamburg