Finanzierungs- und Realisierungspläne

Finanzierungs- und Realisierungspläne

Die Autobahn GmbH erstellt auf Basis des vom Bundestag beschlossenen Fernstraßenausbaugesetz einen Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) für die Bundesautobahnen und die in Bundesverwaltung befindlichen Bundesstraßen. Über die Aufnahme der Projekte des Bundesverkehrswegeplans in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze entscheidet und beschließt der Deutsche Bundestag. Erst mit Verabschiedung der jeweiligen Ausbaugesetze und der zugehörigen Bedarfspläne liegt ein verbindlicher Beschluss vor, welche Verkehrs infrastrukturprojekte beplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Die aktuellen Ausbaugesetze wurden am 02.12.2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen und traten Ende Dezember 2016 in Kraft.

Der FRP umfasst sämtliche Mittelbedarfe, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 5 InfrGG erforderlich sind. Voraussetzung dafür ist eine verlässliche und ausreichende Bereitstellung finanzieller Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber.

Sie finden beide FRP hier zum Herunterladen:

Zentrales Planungsinstrument für Investitionen

Der FRP dient als übergeordnetes, strategisches Planungsinstrument für alle Investitionen in das Treuhandvermögen der Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung. Er bildet die Grundlage für die jährliche Investitionsplanung der Autobahn GmbH des Bundes. Für seine Wirksamkeit ist die Zustimmung der zuständigen Haushalts- und Verkehrsausschüsse des Deutschen Bundestages erforderlich (§ 8 Absatz 1 Satz 2 InfrGG). Diese Zustimmung stellt jedoch keine Finanzierungszusage für einzelne Projekte dar.

 

Planungszeiträume

Der FRP wird regelmäßig für einen Zeitraum von fünf Jahren aufgestellt.

  • Der erste FRP deckte die Jahre 2021 bis 2025 ab.
  • Der zweite FRP für den Zeitraum 2025 bis 2029 wird um ein Jahr vorgezogen, um eine zeitliche Harmonisierung mit dem Investitionsrahmenplan (IRP) ab 2025 sicherzustellen.

Inhalte des FRP

Im FRP werden – entsprechend dem Bedarfsplan – sämtliche Investitionen in die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung abgebildet. Grundlage hierfür sind die voraussichtlich verfügbaren Haushaltsmittel gemäß der aktuellen Finanzplanung des Bundes sowie die Erhaltungsbedarfsprognose des BMV (EBP).

Der FRP führt die Investitionsbedarfe für folgende Bereiche zusammen:

  • Erhaltung und Ersatz des Bestandsnetzes, einschließlich Brückenmodernisierung
  • Aus- und Neubau von Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung
  • Weitere Investitionen wie:
    • Um- und Ausbau
    • Rastanlagen
    • Telematik
    • Fernmelde- und SWIS-Anlagen
    • Tunnelnachrüstung
    • Lärmschutz
    • Hochbau