A39-Lückenschluss: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Projektlösung

Baurecht für 7. Abschnitt zwischen Ehra und Wolfsburg


BRAUNSCHWEIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen den Planfeststellungsänderungsbeschluss vom 28. Juni 2024 für den 7. Abschnitt der A39 in Niedersachsen abgewiesen. Damit besteht Baurecht für das rund 14 Kilometer lange südliche Teilstück zwischen Ehra und Wolfsburg. 
Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss war am 30. April 2018 ergangen und erfolgreich beklagt worden. Dem Änderungs- und Ergänzungsverfahren folgte der Planfeststellungsänderungsbeschluss vom 28. Juni 2024, gegen den ebenfalls Klage erhoben wurde. Das mündliche Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde am 23. Juni 2026 verhandelt und das Urteil am heutigen 8. Juli verkündet 

 

Dirk Brandenburger, Geschäftsführer Technik der Autobahn GmbH des Bundes: „Das Urteil schafft endlich die baurechtlichen Voraussetzungen für einen ersten Neubauabschnitt des über 100 Kilometer Lückenschlusses zwischen Lüneburg und Wolfsburg. Nach Jahren intensiver Planung und gerichtlicher Prüfung können wir die Umsetzung des 7. Abschnitts nun weiter vorbereiten. Die A39 verbessert die Anbindung von Industrie- und Logistikstandorten und stärkt die Verbindungen zwischen den See- und Binnenhäfen Norddeutschlands und dem Wirtschaftsraum Niedersachsen.“

Die Arbeiten für den 7. Planungsabschnitt der A39 sowie der Ortsumfahrung Ehra werden mindestens sechs Jahre in Anspruch nehmen. Zunächst sollen einzelne Fauna-Passagen und Grünbrücken entstehen sowie CEF-Maßnahmen (vorgezogene Artenschutzmaßnahmen) umgesetzt werden, bevor der eigentliche Erd- und Streckenbau beginnen kann.

 

A39: Neue Verkehrsader zu den See- und Binnenhäfen

Die A39 in Niedersachsen wird von den Niederlassungen Nord und Nordwest gemeinsam geplant. Die Niederlassung Nord, Außenstelle Lüneburg, betreut die Planungsabschnitte 1 bis 5, die Niederlassung Nordwest, Außenstelle Wolfenbüttel, ist für die Abschnitte 6 und 7 zuständig. Mit der Realisierung der A39 wird eine neue Fernstraßenverbindung zwischen den See- und Binnenhäfen Norddeutsch-lands und den Industrie- und Logistikstandorten im Raum Wolfsburg/Braunschweig geschaffen. Zudem werden stark beanspruchte Landesstraßen wie die B4 und deren Ortsdurchfahrten entlastet, ebenso die hochbelasteten Autobahnen A2 und A7. Im geltenden Fernstraßenausbaugesetz ist die A39 als 4-streifiges Autobahnneubauprojekt in den vordringlichen Bedarf eingestuft.

Die Autobahn GmbH des Bundes informiert fortlaufend über eines der größten Infrastrukturprojekte in Deutschland. Hierzu wurde unter anderem eine Projektseite eingerichtet, auf der auch der A39-Projektatlas verlinkt ist. Er stellt zahlreiche Visualisierungen und Fachkarten zum A39-Lückenschluss zur Verfügung: Projekt-Detail | Die Autobahn GmbH des Bundes

Ansprechpartner

Mirko Bertram

Pressesprecher

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Die Autobahn GmbH des Bundes

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