Vereinbarung landschaftspflegerischer Maßnahmen

Der Bund wird in den kommenden Jahren massiv in seine Verkehrsinfrastruktur investieren. Um diese Investitionen schnell voranzubringen, haben am Freitag, den 16. Mai 2025 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die Autobahn GmbH des Bundes und die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) eine Verwaltungsvereinbarung (VwV) unterzeichnet, um die Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen auf eine neue, einheitliche Grundlage zu stellen.


Die BImA bietet den öffentlichen Straßenbauern bereits seit vielen Jahren ihre Liegenschaften sowie das Knowhow ihrer Forstexpertinnen und Forstexperten an, um neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Diese Zusammenarbeit wird nun noch einmal verstärkt. Die Vereinbarungen regeln dabei die Aufteilung und Erstattung entstehender Kosten und tragen geänderten steuerlichen Regelungen Rechnung. Gemeinsam minimieren die Partner Eingriffe, die durch den Straßenbau notwendig sind und realisieren Projekte zum Ausgleich der jeweiligen Maßnahme.

 

Einst Militärgelände, heute Naturparadies

Ein eindrucksvolles Beispiel für eine solche Kooperation befindet sich auf einer BImA-Liegenschaft im nordhessischen Sontra: Dort haben die Försterinnen und Förster des BImA-Bundesforstbetriebs Schwarzenborn die ehemalige Standortschießanlage mit Gebäuden und Wegen zurückgebaut und fast 3.000 Bäume neu gepflanzt. Heute bietet das einstige Militärgelände Rotmilanen, Bechsteinfledermäusen und Wildkatzen optimale Lebensbedingungen. Ein Großteil der in Sontra verwirklichten Projekte, insgesamt etwa 116 Hektar, wurden von der DEGES als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für den Neubau der A44 genutzt. Weitere fünf Hektar nutzte die Autobahn GmbH für den Ausgleich für die von ihr ausgeführten Erneuerungen der A4 im Bereich Kirchheim Wildeck. 

 

Infrastruktur im Einklang mit den Bedürfnissen der Natur

An diesem besonderen Ort schlossen nun die Vertreter von Autobahn GmbH, DEGES und BImA ihre Kooperationsvereinbarung, die rückwirkend zum Januar 2025 gilt. „Durch diese Vereinbarung legen wir den Grundstein für eine nachhaltige Zukunft. Unsere Partnerschaft bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen steht beispielhaft für den verantwortungsvollen Umgang mit unserer Natur und unseren Ressourcen. Gemeinsam gestalten wir eine Infrastruktur, die im Einklang mit der Umwelt und ihren Bedürfnissen steht,“ betont BImA-Vorstandsmitglied Paul Johannes Fietz

 

Dr. Michael Güntner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes, ergänzt: „Der hohe Nutzen der Vereinbarung liegt auf der Hand. Denn einheitliche Regelungen sorgen dafür, dass alle Beteiligten nach denselben Standards arbeiten und handeln. Und das ermöglicht eine höhere Effizienz, um landschaftspflegerische Maßnahmen umzusetzen. Im Ergebnis werden damit insbesondere der Umweltschutz und die Rechtssicherheit verbessert.“

 

„Ein verantwortungsvoller Umgang mit Natur- und Artenschutz in Form von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist ein wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von Bundesfernstraßenprojekten. Mit unserer heute geschlossenen Vereinbarung haben wir gemeinsam mit BImA und unserer Auftraggeberin, der Autobahn GmbH, den Grundstein für eine langfristige und nachhaltige Zusammenarbeit gelegt. Darauf sind wir stolz und wir freuen uns auf zahlreiche gemeinsame Projekte,“ so Andreas Irngartinger, Technischer Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung der DEGES.

 

Mit der Vereinbarung wird eine verbindliche und transparente Regelung geschaffen, die Sicherheit und Planbarkeit für die Beauftragung der BImA zur Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen bietet:

  • Einheitliche Regelungen: Die Vereinbarung stellt einen verbindlichen und einheitlichen Rahmen sicher, der die Durchführung von landschaftspflegerischen Maßnahmen planbarer und effizienter macht.
  • Flexibilität bei der Beauftragung: Die Autobahn GmbH kann die BImA beauftragen, hat jedoch auch die Möglichkeit, andere Marktteilnehmer zu wählen, wenn die Bedingungen nicht passen.
  • Transparenz und Effizienz: Die Vereinbarung regelt Übergaben, Vorabinformationen und Kostenvoranschläge klar und transparent, was die Zusammenarbeit zwischen den Organisationen erleichtert.
  • Projekte können auf Grundlage der VwV und den zur VwV gehörenden Anlagen vereinfacht ergänzt oder herausgelöst (gekündigt) werden; dies bietet größtmögliche Flexibilität für die Autobahn GmbH.
     

Das mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 18/2024 vom BMDV eingeführte Muster als Grundlage zum Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen zur Durchführung von landschaftspflegerischen Maßnahmen richtet sich neben der Autobahn GmbH auch an die DEGES und die Straßenbaubehörden der Länder als Auftragsverwaltungen und stellt sicher, dass landschaftspflegerische Maßnahmen künftig einheitlich und effizient durchgeführt werden können.

 

Hintergrund

Bisher gab es eine Vielzahl von nach dem Fernstraßenüberleitungsgesetz von den Ländern bzw. Auftragsverwaltungen auf die Autobahn GmbH übergegangener Verträge und neue Verträge, die nicht einheitlich geregelt waren. Die Muster-Verwaltungsvereinbarung (ARS Nr. 18/2024) eröffnet die Möglichkeit, dem entgegenzuwirken und einen verbindlichen sowie einheitlichen Rahmen für die Beauftragung der BImA zur Durchführung von landschaftspflegerischen Maßnahmen sicherzustellen. Die Autobahn GmbH und die BImA haben hiervon mit dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung Gebrauch gemacht. Für die Zusammenarbeit zwischen der Autobahn GmbH und der BImA bei der Beauftragung der BImA zur Durchführung von landschaftspflegerischen Maßnahmen bedeutet dies einen übersichtlicheren, einheitlichen und verbindlichen Rahmen, der eine planbare, effiziente und wirtschaftliche Pflege unter Sicherstellung der Erreichung der Kompensationsziele sicherstellt.