A14: Einschränkungen zwischen Autobahnkreuz Schwerin bis Anschlussstelle Schwerin Ost

Für die umfangreichen vorbereitenden Maßnahmen zur Errichtung der Behelfsbrücke Störwasserstraße ist es erforderlich, den Verkehr für die Bauzeit vom 31. August bis 27. Oktober 2026 einstreifig an der Baustelle vorbeizuführen.


Die Errichtung der Behelfsbrücke über die Störwasserstraße im Zuge der A14 (Betriebskilometer 17,5) machen umfangreiche vorbereitende Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören die Herstellung von Mittelstreifenüberfahrten zur Verschwenkung des Verkehrs. 

Daneben wird eines der Bestandsteilbauwerke in Fahrtrichtung Wismar teilweise instandgesetzt.

Hierbei werden vor allem geschädigte Betonbauteile im Mittelstreifen instandgesetzt und Fahrbahnschäden im Bereich des Laststreifens saniert.

Für die umfangreichen vorbereitenden Maßnahmen ist es erforderlich, den Verkehr für die Bauzeit vom 31. August bis 27. Oktober 2026 einstreifig an der Baustelle vorbeizuführen (je Richtungsfahrbahn steht ein Fahrstreifen zur Verfügung). 

Eine zweistreifige Verkehrsführung ist nicht möglich, da dieser Abschnitt der A14 keinen Standstreifen besitzt.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis sowie um erhöhte Aufmerksamkeit.

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