Nr. 10/25
Trotz der komplexen baulichen Anforderungen und der notwendigen Verkehrsführung unterhalb der Autobahn konnte die Maßnahme inklusive Ausführungsplanung innerhalb von nur drei Monaten abgeschlossen werden. Ab dem 1. September 2025 kann auf dieser Strecke nun auch wieder der genehmigungspflichtige Schwerlastverkehr rollen.
Die sechs Teilbauwerke wiesen erhebliche statische Defizite auf, weshalb die Strecke aus Sicherheitsgründen für den genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr vorübergehend gesperrt werden musste. Da die Betonwiderlager aus den sechziger Jahren unbewehrt und mit zu geringer Breite hergestellt wurden, war aufgrund der langjährigen Belastung die Tragfähigkeit für den Schwerlastverkehr nicht mehr ausreichend gewährleistet.
Die Sanierung erfolgte durch eine bewehrte Spritzbetonergänzung, mit der die Widerlagerwände verbreitert wurden. Die Verbindung zwischen der alten Widerlagerwand und der neuen Spritzbetonergänzung wurde über eingeklebte Verbundanker sichergestellt.
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