Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Entfernen von Baken, Absperrschranken oder Baustellenschildern keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat darstellt. Ein solches Verhalten gefährdet die Verkehrssicherheit, die Arbeitssicherheit auf der Baustelle und letztlich Menschenleben. Es kann damit den Straftatbestand des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b Strafgesetzbuch (StGB) erfüllen. Zudem entstehen dadurch Mehrkosten und unnötige Verzögerungen im Bauablauf zu Lasten aller Verkehrsteilnehmenden.
A6/L597, Autobahnbrücke bei Mannheim-Wallstadt: Erste Bauphase abgeschlossen – Verzögerung aufgrund von Nässe und widerrechtlichem Verhalten
Ansprechpartner
Denis Schuster
Referent für Bürgerdialog
E-Mail-Adresse
buergeranfragen.suedwest[@]autobahn[.]de
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung: SüdwestAugsburger Straße 748
70329 Stuttgart