A62: Geschwindigkeitsbegrenzung im Hörnchenbergtunnel

Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes hat im Tunnel Hörnchenberg, im Zuge der A62, in beiden Fahrtrichtungen vorsorglich eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h angeordnet. Der Grund für die Maßnahme ist eine technische Störung bei der Löschwasserversorgung. Die Maßnahme ist notwendig, um eine mögliche Unfallgefahr zu minimieren und um den Tunnelbetrieb weiterhin aufrechtzuerhalten.


Die Autobahn GmbH wird im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitarbeit über das Ende der Maßnahme informieren.

Die Autobahn GmbH bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die aufgrund der notwendigen Maßnahme unvermeidbaren Verkehrsbeeinträchtigungen.
 

 

Veröffentlicht

Ansprechpartner

Nicole Hasselmeier

Pressesprecherin Außenstelle Neunkirchen

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: West
Am Ochsenwald 4
66539 Wellesweiler