A62: Geschwindigkeitsbegrenzung im Hörnchenbergtunnel (Update)

Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes hat die technische Störung der Löschwasserversorgung im Hörnchenbergtunnel behoben. Die aufgrund der technischen Störung erforderliche Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h wurde nun aufgehoben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt wieder 80 km/h.


Die Autobahn GmbH dankt allen Verkehrsteilnehmenden für ihr Verständnis während der Maßnahme.
 

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Ansprechpartner

Nicole Hasselmeier

Pressesprecherin Außenstelle Neunkirchen

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: West
Am Ochsenwald 4
66539 Wellesweiler