A643: Verkehrliche Einschränkungen in Verbindung mit der angeordneten Lastbeschränkung in der Anschlussstelle Mainz-Mombach (Update)

Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes hat wie gemeldet im Frühjahr 2025 im Zuge der A643 für weitere drei Teilbauwerke der Anschlussstelle (AS) Mainz-Mombach (4), vorsorglich notwendige verkehrliche Kompensationsmaßnahmen umgesetzt. Über diese Teilbauwerke verlaufen die westlichen Auf- und Abfahrtsrampen von Wiesbaden kommend nach Mainz sowie von Mainz kommend nach Bingen. Um die betroffenen Teilbauwerke zu entlasten, wurde im April 2025 eine Lastbeschränkung angeordnet. Die Rampen durften seitdem nichtmehr von Fahrzeugen > 3,5 Tonnen befahren werden.


Die Einhaltung dieser Lastbeschränkung wurde durch Verkehrsbeobachtungen und Kontrollen in enger Abstimmung mit der Polizei immer wieder überprüft, wie unter anderem in unserer letzten Mitteilung vom 17. September 2025 dargelegt.

Die Autobahn GmbH des Bundes dankt ausdrücklich allen Verkehrsteilnehmern, die sich an die vor Ort geltenden Maßnahmen gehalten haben. Insbesondere im Bereich der Auffahrtsrampe aus Mainz kommend zur A643 in Fahrtrichtung Bingen hat sich eine positive Entwicklung eingestellt. Aus diesem Grund kann die Auffahrtsrampe auch weiterhin für den Verkehr < 3,5 Tonnen geöffnet bleiben.

Im Bereich der Abfahrtsrampe von der Schiersteiner Brücke/Wiesbaden kommend nach Mainz wurde leider auch weiterhin eine Vielzahl von Verstößen gegen die Lastbeschränkung festgestellt. Aus diesem Grund wird die Abfahrtsrampe ab Mittwoch, 8. Oktober 2025 bis auf Weiteres zum Schutze der Bestandsbrücke und zur Gefahrenabwehr für den gesamten Verkehr gesperrt.

Die Geh- und Radwege im Bereich der Abfahrtsrampe sind von der Sperrung nicht betroffen. Die Autobahn GmbH des Bundes steht weiterhin in engem Austausch mit den Behörden vor Ort.

 

Umleitungsrouten   

Der gesamte Verkehr aus Wiesbaden und über die Schiersteiner Brücke kommend wird über die AS Mainz-Gonsenheim (5) in ca. zwei Kilometern umgeleitet.

Für den vom Dreieck Mainz kommenden Verkehr besteht keine Lastbeschränkung in der Ausfahrt der AS Mainz-Mombach.

Für den Verkehr > 3,5 Tonnen, der vom Mombacher Kreisel kommend die Auffahrt in der AS Mainz-Mombach zur A643 in Fahrtrichtung Koblenz/Bingen als Ziel hat, steht als Ausweichroute die Auffahrt zur A643 in Fahrtrichtung Wiesbaden, Überquerung der Schiersteiner Brücke und Wende am Schiersteiner Kreuz zurück in Fahrtrichtung A643 Koblenz/Bingen zur Verfügung (Umweg ca. sechs Kilometer).

 

Die Autobahn GmbH des Bundes bittet die Verkehrsteilnehmer um umsichtige Fahrweise sowie um Verständnis für die Maßnahmen.

 

Hintergrund

Die A643 verläuft von der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden über das Schiersteiner Kreuz (A66/A643), überquert mit der Rheinbrücke Schierstein den Rhein und die Landesgrenze von Hessen zu Rheinland-Pfalz. Unmittelbar nach Überquerung des Rheins liegt die komplexe AS Mainz-Mombach mit insgesamt sechs Teilbauwerken. Die durchgehende Vorlandbrücke Mombach besteht aus einem einteiligen Überbau und trägt jeweils zwei Fahrbahnen in jede Fahrtrichtung.

Ein Großteil der Brückenbauwerke wurde in den 1960er- bis 1980er-Jahren erbaut. So auch die 1962 errichtete Vorlandbrücke Mombach. Durch den stark zunehmenden Güterverkehr, die Erhöhung der zulässigen Gesamtgewichte und der Achslasten sowie die deutlich ansteigende Zahl der genehmigten Schwertransporte haben sich die Belastungen in den vergangenen Jahren signifikant gegenüber den Bemessungslasten der bei der Planung und Herstellung gültigen Regelwerke erhöht. Zwar wurden im Laufe der Jahre die Bemessungslasten für neue Brücken immer wieder der Verkehrsentwicklung und den gestiegenen zulässigen Gesamtgewichten angepasst, notwendige Verstärkungen älterer Brücken sind jedoch nur begrenzt und oft nur mit großem technischem und finanziellem Aufwand möglich. Die gestiegenen Beanspruchungen können unter anderem zu einer vorzeitigen Materialermüdung und damit zu einer Verkürzung der Nutzungsdauer der Bauwerke führen. Um die Tragfähigkeit der Vorlandbrücke Mombach sicherzustellen, müssen die geschilderten verkehrlichen Maßnahmen umgesetzt und eingehalten werden. Hintergrund hierfür ist eine von der Autobahn GmbH des Bundes 2023 begonnene Untersuchung des gesamten Bereiches der Vorlandbrücke auf Basis der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand. Die vorgenannten Einschränkungen bleiben bis zum geplanten Ersatzneubau der Bauwerke in der AS Mainz-Mombach bestehen. Zum Ersatzneubauvorhaben, für das ein Baurechtsverfahren eingeleitet, jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wurde eine Projektwebsite eingerichtet. Auch die im August 2024 und im Dezember 2024 angeordneten Maßnahmen bleiben weiterhin gültig.

Veröffentlicht

Ansprechpartner

Mandy Burlaga

Leiterin Kommunikation West

Telefon
+49 2602 924-0

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: West
Bahnhofsplatz 1
56410 Montabaur