Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt im Baustellenbereich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Zudem steht in beiden Fahrtrichtungen jeweils nur ein Fahrstreifen zur Verfügung.
Der Wirtschaftsweg unterhalb der Brücke muss ab Anfang März bis zur Fertigstellung der Maßnahme vollständig für Kraftfahrzeuge gesperrt werden. Der Verkehr wird in diesem Zeitraum über die Kreisstraße K5701 umgeleitet.
Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende bleibt der Weg grundsätzlich passierbar. Ein Schutztunnel sorgt dafür, dass der Bereich sicher genutzt werden kann. Radfahrende müssen in diesem Abschnitt absteigen. Lediglich ab Mitte März ist eine etwa einwöchige Sperrung auch für den Fuß- und Radverkehr erforderlich.
Die Fertigstellung der Maßnahme ist für das 4. Quartal 2026 geplant.