Status: In Planung Region: Westfalen, …

Autobahn: A 30, …Sechsstreifiger Ausbau A30 zwischen der Anschlussstelle Hasbergen-Gaste und dem Autobahnkreuz Osnabrück-Süd sowie Ausbau des Autobahnkreuzes Osnabrück-Süd (A30/A33)

Der Streckenabschnitt im Zuge der A30 soll von vier auf sechs Fahrspuren ausgebaut werden. Zudem ist auch der kapazitätsgerechte Ausbau des Autobahnkreuzes Osnabrück-Süd (A30/A33) geplant. Dieser Ausbau bringt außerdem bauliche Anpassungen auf der A33 im Nahbereich des Knotenpunktes mit sich.

Daten & Fakten

Gesamtlänge

16,6 Kilometer

Ersatzneubau

32 Brücken

Verkehrsaufkommen Prognose 2030

A30: Ca. 85.600 Kraftfahrzeuge täglich; A33: 73.000 Kraftfahrzeuge täglich

Aufteilung Gesamtprojekt

Zwei Abschnitte (West und Ost)

Projektbeschreibung

Die A30 soll zwischen Hasbergen-Gaste und dem Autobahnkreuz Osnabrück-Süd von vier auf sechs Fahrspuren ausgebaut werden. Zudem ist der damit verbundene Ausbau des Autobahnkreuzes Osnabrück-Süd (A30/A33) geplant. Dieser Ausbau bringt bauliche Anpassungen auf der A33 im Nahbereich des Knotenpunktes mit sich. Der geplante Ausbau erfordert Eingriffe in den gesamten Fahrbahnbereich sowie in die Brücken- und Lärmschutzbauwerke.

Die A30 ist Teil der in Ost-West-Richtung verlaufenden Europastraße E30. Sie verbindet die osteuropäischen Länder mit den westlich an Deutschland angrenzenden Niederlanden. Der Streckenabschnitt zwischen den Autobahnkreuzen Lotte und Osnabrück-Süd zeigt in der Engpassanalyse eine hohe, kapazitätsabhängige Stauwahrscheinlichkeit. Für die A30 werden bis zu 85.600 und für die A33 bis zu 73.000 Kraftfahrzeuge täglich für das Jahr 2030 prognostiziert. 

Abschnitte

Abschnitt West
Planerisch ist eine Aufteilung des Gesamtprojektes in zwei Teilabschnitte vorgesehen. Dabei reicht der westliche Abschnitt auf der A30 von der Anschlussstelle Hasbergen-Gaste bis etwa zur Anschlussstelle Osnabrück-Nahne. Die Eckpunkte des Westabschnitts sind die Erweiterung auf sechs Fahrstreifen auf etwa sieben Kilometer Länge, die Anpassung von drei Anschlussstellen, der Ersatzneubau sämtlicher zehn Über- und Unterführungsbauwerke sowie der Ersatzneubau und gegebenenfalls eine Erweiterung der aktiven Lärmschutzanlagen.

Abschnitt Ost
Der östliche Abschnitt umfasst den verbleibenden Abschnitt der A30, einschließlich des Autobahnkreuzes Osnabrück-Süd und der A33 bis nördlich der Anschlussstelle Osnabrück-Lüstringen. In dieser Maßnahme steht folgendes im Fokus: Die Erweiterung der A30 auf sechs Fahrstreifen auf etwa vier Kilometern Länge, der Umbau der A33 auf ca. 5,5 Kilometern Länge, der bedarfsgerechte Ausbau des Kreuzes Osnabrück-Süd, die Anpassung von drei Anschlussstellen, der Ersatzneubau oder eine Erweiterung von 22 Über- und Unterführungsbauwerken sowie der Ersatzneubau und gegebenenfalls eine Erweiterung der aktiven Lärmschutzanlagen.

 

Übersichtskarte

Zeitplan

Im Frühjahr 2020 sind planmäßig die umweltfachlichen Erhebungen gestartet. Die Entwurfsplaner haben zudem die Vorzugsachse entwickelt, die den Verlauf der Autobahn bestimmt und als Basis für weitere Fachgutachten, u. a. das Lärmschutzgutachten, dient.

Aktuell befindet sich das Projekt im Vorentwurf. Anschließend folgen Planfeststellungs- und Ausführungsplanung, bevor der Bau beginnen kann.

 

2023 Informationsveranstaltung

Die Autobahn Westfalen setzte den Bürgerdialog zum Aus- und Umbau der A30/A33 am 27. April 2023 fort. Rund 120 interessierte Bürgerinnen und Bürger folgten der Einladung in die Räumlichkeiten des Landkreises Osnabrück und informierten sich über den aktuellen Stand der Projektplanung.

In einem Vortragsprogramm sowie einem begleitenden Infomarkt standen diese Themen im Fokus: Planungen zum Straßenentwurf, das nachgeordnete Straßen- und Wegenetz sowie der Umgang mit Wasser, Natur und Umwelt beim Aus- und Umbau der A30/A33. 

Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an Anliegerinnen und Anlieger der A30 und A33 in der Stadt Osnabrück und aus der Gemeinde Hasbergen. Sie konnten sich in  Fachvorträgen und an speziellen Themeninseln anhand von Kartenmaterial gezielt über den geplanten Straßenentwurf und die Inanspruchnahme von Flächen im Bereich ihres Wohnsitzes informieren. Die gezeigte Präsentation finden Sie hier

Das vorgestellte Kartenmaterial steht hier zur Verfügung: 

Flächenbetroffenheiten

Übersichtslagepläne

2022 Infomarkt Lärmschutz

Die Autobahn Westfalen veranstaltete am 10. März 2022 einen Infomarkt zum Thema „Lärmschutz“, zu dem alle Anliegerinnen und Anlieger der betreffenden Streckenabschnitte sowie die breite Öffentlichkeit eingeladen waren. Rund 180 Interessierte kamen in die OsnabrückHalle, um sich an den Infoinseln über den Lärmschutz an ihrem Wohnsitz zu informieren. Plakate und Visualisierungen boten einen Überblick zum geplanten Lärmschutz. 

Eine erste Orientierung boten die Grundsatzplakate „Lärmschutz an Autobahnen“.  Die Autobahn Westfalen kam beim Infomarkt mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern u. a. hierzu ins Gespräch und erläuterte die Grafiken. 

 

2020/2021 Virtuelle Bürgerbeteiligung

Der Vorhabenträger und die zuständigen Gutachter informierten 2020 in einer virtuellen Ausstellung über die Vorzugsvariante und stellten die Ergebnisse der bisherigen Arbeit anhand von Videos und grafischen Erläuterungen vor. Zusätzlich erhielten Anliegerinnen und Anlieger die Möglichkeit, ihre Fragen und Anmerkungen auf einer interaktiven Karte an das Projektteam zu stellen. In einer virtuellen Gesprächsrunde im Videoformat gaben die Autobahn Westfalen und ihre Gutachter dann im Frühjahr 2021 Antworten und Rückmeldungen zu den Fragen und Hinweisen der Anliegerinnen und Anlieger.

Die Fragen und Hinweise wurden zum Teil gebündelt beantwortet. Inhalte waren die Projektgrundlage, der Projektzuschnitt und Prognosen zum Verkehrsaufkommen, die Berücksichtigung von Lärmschutz und Auswirkungen auf das private Eigentum, die Gestaltung des untergeordneten Verkehrsnetztes sowie Naturschutz und umweltfachliche Planungen.

2019 Projektkonferenz

Ausgewählte Anwohnerinnen und Anwohner konnten bei den üblicherweise behördeninternen Abstimmungsterminen als Gäste teilnehmen. Dabei wurde der Stand der Planung vorgestellt, koordiniert und mit den sogenannten Trägern öffentlicher Belange (Umweltbehörde, Wasserbehörde, andere Baulastträger, Versorger etc.) abgestimmt. Für das Teilgebiet Ost und West sind jeweils zwei Anwohnerinnen und Anwohner nach einer Bewerbungsphase im Herbst 2019 ausgelost worden.

2019 Anliegerspaziergänge

Direkt vor Ort hatten Anliegerinnen und Anlieger, Vereine und Verbände die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Vorhabenträger über die Planungen zu diskutieren. An konkreten Orten informierte dieser entlang einer bestimmten Route zum Projekt. Die Teilnehmenden konnten Fragen vor Ort stellen und selbst Hinweise geben. Chancen und Probleme konnten so frühzeitig berücksichtigt werden.

Die Anliegerspaziergänge fanden in Nahne/Sutthausen am 10. September 2019 und in Hellern am 17. September 2019 statt.

2019 Anliegerstammtisch

Anliegerinnen und Anlieger tauschten sich mit dem zuständigen Vorhabenträger zu Aktuellem rund um das Vorhaben aus. Der Anliegerstammtisch bot den Teilnehmenden die Möglichkeit, sich in lockerer, informeller Atmosphäre rund um die Planungsthemen zu informieren. 

Der erste Anliegerstammtisch fand am 26. Juni 2019 statt.

Autobahn Westfalen setzt Bürgerdialog zum Aus- und Umbau der A30/A33 mit „Infomarkt Lärmschutz“ fort

Die Autobahn Westfalen startet in Osnabrück in die nächste Phase des Bürgerdialogs zum Aus- und Umbau der A30/A33. Anliegerinnen und Anlieger können sich am 10.3.2022 (Donnerstag), zwischen 16:30 Uhr und 19:30 Uhr, in der OsnabrückHalle bei einem Infomarkt über den aktuellen Stand der Projektplanung informieren.

A30/A33 Aus- und Umbau: Autobahn Westfalen beteiligt Bürger mit virtueller Gesprächsrunde

Die Autobahn Westfalen geht in Pandemie-Zeiten neue Wege beim Bürgerdialog. Sie beteiligt die Öffentlichkeit in einer virtuellen Gesprächsrunde auf einer eigenen Projektwebsite am sechsspurigen Ausbau der A30 zwischen Hasbergen-Gaste und dem Autobahnkreuz Osnabrück-Süd, der auch den Ausbau des Autobahnkreuzes sowie Anpassungen auf der A33 umfasst.

Herausforderungen im Teilabschnitt West

Die Querung der Düte als europäisch geschütztes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet bildet eine der wesentlichen naturschutzfachlichen Herausforderungen im Westabschnitt. Durch eine den Schutzzielen angepasste Bauwerksgestaltung werden Beeinträchtigungen vermieden und Verbesserungen für den Biotopverbund angestrebt.

In Teilbereichen grenzen wechselseitig Gewerbegebiete bis unmittelbar an die Autobahn. Hier sind seitliche Stützwände in Teilabschnitten vorgesehen.

Der Westabschnitt quert den naturschutzfachlich wertvollen Hörner Bruch. Für diesen Streckenabschnitt wurden verschiedene Verbreiterungsvarianten erarbeitet und unter Berücksichtigung der vorliegenden Umweltuntersuchungen abgewogen.  

 

Herausforderungen im Teilabschnitt Ost

Die Herausforderungen bestehen in äußerst geringen Abständen zwischen den Anschlussstellen, einem hohen Verkehrsaufkommen sowie sehr starken Aus- und Einfahrverkehrsströmen. Zusätzlich grenzt die Autobahn in einigen Abschnitten an vorhandene Bebauung und ausgewiesene Schutzgebiete. Die Planung sieht daher vor, die Autobahn asymmetrisch auszubauen und sogenannte Verteilerfahrbahnen zwischen den Anschlussstellen einzurichten.

Bei Verteilerfahrbahnen wird der durchgehende Verkehr und der aus- und auffahrende Verkehr auf baulich getrennten Fahrstreifen abgewickelt. Dadurch werden Verflechtungen (kreuzende Verkehrsströme) mit dem durchgehenden Verkehr lokal begrenzt und eine leicht verständliche Wegweisung ermöglicht. Das Autobahnkreuz Osnabrück-Süd wird komplett umgebaut, dabei stehen die starken Verkehrsströme von und zur A33 im besonderen Fokus.

 

Untergeordnetes Verkehrsnetz und Radverkehr in beiden Abschnitten

Der Ausbau der A30 und der Umbau der A33 wirken sich nicht nur auf die Autobahnen, sondern auch auf das untergeordnete Verkehrsnetz aus. Alle Brücken müssen im Rahmen des Ausbaus neu gebaut werden. Das bietet die Chance, bestehende oder neue Verkehrsanforderungen im untergeordneten Verkehrsnetz zu berücksichtigen. So kann im Rahmen des Aus- und Umbaus beispielsweise das Radverkehrsnetz optimiert werden und parallel zur Autobahn verlaufende Wege lassen sich vorteilhaft verlegen.

Überwiegend ist die Stadt Osnabrück für das weitere untergeordnete Verkehrsnetz zuständig, daher findet ein intensiver Austausch zwischen der Stadt Osnabrück und weiteren Verkehrsträgern statt. Im Zuge des Autobahnausbaus lassen sich zukunftsorientierte Brückenabmessungen realisieren, Radverkehrsnetze verbessern, Sicherheitsdefizite beseitigen und langfristige Planungen integrieren.

 

Naturschutz und umweltfachliche Planungen in beiden Abschnitten

Beim sechsstreifigen Ausbau der A30 und dem Umbau der A33 sind die Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln und zu bewerten, außerdem ist der Artenschutz ein besonderes Thema der umweltfachlichen Untersuchungen. Die Erfassung der Biotope und Kartierungen der Tierwelt sind abgeschlossen und wurden bereits ausgewertet. Die Ergebnisse der Umweltgutachter werden aktuell in den Straßenentwurf eingebracht.

Ziel ist es, Beeinträchtigungen von Mensch, Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. auf das erforderliche Maß zu reduzieren. Im Bereich der Düte- und Hase-Querung sowie bei wertenvollen Schutzgebieten im Bereich des Autobahnkreuzes Osnabrück-Süd führte dieser interdisziplinäre Austausch bereits zu optimierten Entwürfen.

 

Häufige Fragen und Antworten (Stand Janaur 2024)

Die Autobahn Westfalen möchte die Planung mit hoher Transparenz und unter Mitwirkung der Öffentlichkeit betreiben. Der Dialog richtet sich vorrangig an Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende, Forst- und Landwirtinnen und -wirte, Pächterinnen und Pächter sowie Vereine, Verbände und Fachbehörden. Im Dialog möchte die Autobahn Westfalen im Rahmen der Möglichkeiten sachliche, auch kontroverse Diskussionen über Optionen des Ausbaus und deren Vor- und Nachteile führen, Konflikte und Lösungsmöglichkeiten herausarbeiten und eine hohe Transparenz von Planungen und Genehmigungsverfahren ermöglichen.

Mit dem Ausbau der A30 auf sechs Fahrstreifen und den einhergehenden Umbauten soll den Verkehrsteilnehmern eine Verkehrsanlage zur Verfügung gestellt werden, die den aktuellen und künftigen Anforderungen hinsichtlich Verkehrsaufkommen und Verkehrssicherheit nach den geltenden Regelwerken und dem Stand der Technik entspricht sowie deren Verfügbarkeit für die nächsten Jahrzehnte gewährleistet.

 

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, ist für die Planung zuständig. Sie wurde vom Bundesverkehrsministerium damit beauftragt, den Aus- und Umbau gemäß dem Bundesverkehrswegeplan 2030 umzusetzen. Die Autobahn Westfalen hat seit Anfang 2021 die Planung zum Aus- und Umbau der A30/A33 von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr übernommen. Das Projektteam sowie die beauftragten Planungsbüros haben sich mit dem Wechsel zur Autobahn Westfalen nicht geändert.

Das Projekt befindet sich aktuell im Vorentwurf. Im Frühjahr 2020 starteten planmäßig die umweltfachlichen Erhebungen. Die Entwurfsplaner entwickelten die Vorzugsachse, die den Verlauf der Autobahn konkretisiert und als Basis für die weiteren Fachgutachten, u.a. das Lärmschutzgutachten, diente. Im Vorentwurf wird die in den vorherigen Planungsphasen entwickelte Vorzugsvariante detailliert ausgearbeitet. Anschließend folgen die Genehmigungsplanung und die bauliche Umsetzung. 

Beim Ausbau einer vorhandenen Autobahn ist die Linienführung im Wesentlichen durch die Bestandsstrecke vorgegeben, großräumige Linienänderungen kommen nicht in Betracht. Der Fokus ist bei Ausbauvorhaben auf partielle Linienanpassungen zur Vermeidung von Eingriffen in angrenzende Bestandsbebauung und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche gerichtet. 

Für die A30 werden 85.600 Kraftfahrzeuge und für die A33 73.000 Kraftfahrzeuge täglich für das Jahr 2030 prognostiziert. Die zu Grunde liegenden Verkehrszahlen stammen aus dem Jahr 2018 und sind anschließend auf das Jahr 2030 prognostiziert worden. Eine weitere Verkehrszählung war für das Jahr 2020 vorgesehen, diese musste wegen des veränderten Verkehrsaufkommens in der Corona-Pandemie verschoben werden. Eine erneute Verkehrszählung ist für 2022 vorgesehen, um die Verkehrsprognosen weiter zu sichern.

Der Verkehr wird in den nächsten Jahren unabhängig vom Ausbau generell weiterhin steigen. Der Ausbau dient dazu, den aufkommenden Verkehr besser zu regeln und sicher abzuleiten.

Die Corona-Pandemie hat seit 2020 verschiedene Phasen durchlaufen. In engem Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen und zeitweise geltenden Auflagen kam es zwischenzeitlich zu einem Rückgang des Verkehrsaufkommens. Mit der Lockerung von Auflagen stiegen die Verkehrszahlen wieder. Im Spätsommer 2021 wurde wieder eine Mobilitätsrate wie vor der Corona-Pandemie erreicht.

Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Deshalb setzt die Autobahn Westfalen alles daran, die Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren. Zunächst ermittelt die Autobahn Westfalen dazu die Betroffenheiten, d. h. sie untersucht, an welchen Gebäuden die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Lärm überschritten werden. Dazu wird die durchschnittliche Lärmbelastung am Tag und in der Nacht über das gesamte Jahr errechnet. Danach prüft die Autobahn Westfalen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Menschen vor Lärm zu schützen. Zur Verfügung stehen der aktive und der passive Lärmschutz. Aktuell berechnet die Autobahn Westfalen die Auswirkungen des Aus- und Umbaus auf den Lärm und entwickelt Maßnahmen zum Lärmschutz. Weitere Informationen zum Lärmschutz wird die Autobahn Westfalen im Jahr 2022 zeigen können.

Lärmschutzwände und- wälle sind Beispiele für aktiven Lärmschutz. An den Stellen, wo aktuell schon Lärmschutzwände vorhanden sind, wird es voraussichtlich auch zukünftig Lärmschutzwände geben. Die konkrete Ausgestaltung der Lärmschutzwände, wie das Abwinkeln der oberen Enden oder eine transparente Gestaltung, wird nach der konkreten Berechnung und Maßnahmenentwicklung zum Lärmschutz erfolgen. Lärmschutzwälle werden in diesem Projekt aufgrund ihres hohen Flächenbedarfs voraussichtlich nicht realisiert.

Eine weitere Möglichkeit des aktiven Lärmschutzes bietet der Einsatz von offenporigem Asphalt, dem so genannten Flüsterasphalt. Dieser führt zu einer Lärmminderung unmittelbar an der Quelle der Lärmemission. Beim Einsatz von offenporigen Deckschichten müssen auch immer die Nachteile im Erhaltungs- und Erneuerungsbedarf berücksichtigt werden. Die Haltbarkeit ist bei offenporigen Deckschichten kürzer und damit müssen Bauherr und Anwohner häufigere Baustellen in Kauf nehmen.   

Zudem prüft die Autobahn Westfalen lärmschonendere Varianten bei den Brückenbauwerken, um das „Klack-Geräusch“ bei den Brückenüberfahrten zu mindern.  Gemäß dem Regelwerk ist bei der Gestaltung des Lärmschutzes dem aktiven Lärmschutz der Vorrang einzuräumen.

Unter passiven Lärmschutz versteht man Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden. Für die Gebäude, bei denen der Immissionsgrenzwert überschritten wird, können Lärmschutzfenster, Lüftungselemente und falls erforderlich Dachflächen- und Fassadendämmungen eingesetzt werden. Ebenso sind Entschädigungen für die Außenwohnbereiche bei Überschreitung der Tagesgrenzwerte möglich.

Für Lärmschutz während der Baumaßnahmen gilt die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – (TA Lärm). Zusätzlich prüfen wir bei der Planung der Durchführung des Baus eine frühzeitige Realisierung der Lärmschutzanlagen.

Tunnel werden vorrangig eingesetzt, wenn es die topographischen Verhältnisse insbesondere in bewegtem Gelände erforderlich machen. Dies ist bei der A30 nicht der Fall. Beim Einsatz eines Tunnels für den Lärmschutz müssen der Nutzen, die Kosten und städtebauliche Belange miteinander abgewogen werden. Im Falle der A30 ist eine Tunnellösung aufgrund der dichten Anschlussstellenfolgen, des relativ geringen Mehrwertes gegenüber andern aktiven Lärmschutzmaßnahmen und der hohen Kosten für Bau, Unterhaltung und Betrieb nach den Voruntersuchungen nicht geeignet.

Die Autobahn Westfalen versucht möglichst schonend mit dem Grunderwerb umzugehen. Regelwerke und Richtlinien werden unter Einhaltung der Sicherheitsaspekte so weit wie möglich ausgeschöpft, um den Grunderwerb zu minimieren. Z. B. verzichtet die Autobahn Westfalen auf flächenintensive Lärmschutzwälle und setzt auf flächensparende Lärmschutzwände. Bei der Projektierung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden vorrangig öffentliche Flächen und vorhandene naturschutzfachliche Flächenpools berücksichtigt.

Bei unvermeidbarem Grunderwerb tritt die Autobahn Westfalen in den Dialog mit den Grundstückeigentümerinnen und -eigentümern und setzt auf einen einvernehmlichen freihändigen Grunderwerb an. Die Erfahrung aus vielen erfolgreich umgesetzten Vorhaben zeigt, dass diese Herangehensweise auch regelmäßig erfolgreich ist. Die Enteignung ist das letzte Mittel und Bedarf natürlich der Anordnung durch die unabhängige Enteignungsbehörde.

In der aktuellen Planungsphase, dem so genannten Vorentwurf, wird der erforderliche Grunderwerb ermittelt. Im Rahmen der weiteren Bürgerbeteiligung wird auch der allgemeine Flächenbedarf vorgestellt. Ganz konkret und parzellenscharf werden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Planfeststellungsverfahren informiert. 

Alle Brücken, die in diesem Abschnitt die Autobahn kreuzen, müssen abgerissen und neu gebaut werden. Sie werden aufgrund der breiteren Autobahn etwas länger und breiter sein. Das führt dazu, dass bei einigen Brücken auch die kreuzenden Straßen etwas anpasst werden müssen. Durch diese Anpassungen kann teilweise geringfügig Grunderwerb erforderlich sein.

Stützwände dienen dazu, das Gefälle einer Böschung abzufangen. Durch die Stützwände wird der Eingriff in angrenzende Grundstücke erheblich reduziert bzw. kann vollständig vermieden werden.    

Für die erforderlichen Gründungsarbeiten der Bauwerke werden, entsprechend den örtlichen Verhältnissen, erschütterungsarme Bauverfahren eingesetzt und somit Beeinträchtigungen für angrenzende bauliche Anlagen vermieden.

Die Erfassung von Fauna und Flora ist abgeschlossen und ausgewertet, um grundlegende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen durch Trassenoptimierungen umzusetzen. Im weiteren Planungsprozess werden unvermeidbare Eingriffe ermittelt und aus der Eingriffsbewertung entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abgeleitet.

Geschützte Biotope sind ein wesentlicher Zwangspunkt im gesamten Planungsprozess.  In § 30 des Bundesnaturschutzgesetz heißt es, dass sie weder zerstört noch erheblich beeinträchtigt werden dürfen. Die Trassierung und Trassenoptimierung folgen diesem Grundsatz. Lassen widerstrebende Anforderungen keine vollständige Eingriffsvermeidung zu, erfolgt eine detaillierte Abwägung zwischen dem Schutz des Biotops und dem öffentlichen Interesse am Bau der Straße.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann dazu nur eine erste Abschätzung erfolgen. Im westlichen Teilabschnitt sind im Rand- und Böschungsbereich der Autobahn eher rasengepflegte Biotope betroffen. Auswirkungen auf Waldflächen oder landwirtschaftliche Flächen sind aufgrund des symmetrischen Ausbaus in diesem Teilabschnitt gering. Im östlichen Teilabschnitt sind durch den asymmetrischen Ausbau angrenzende landwirtschaftliche Flächen und in geringem Umfang Waldflächen betroffen. Genaue Zahlen ergeben sich erst mit Abschluss des Vorentwurfes, nachdem alle erforderlichen Anlagen wie z. B. Regenwasserrückhaltebecken und naturschutzfachliche Maßnahmen projektiert sind.

Der Fuß- und Radverkehr wird insbesondere an Anschlussstellen, Brücken und Unterführungen vom Aus- und Umbau betroffen sein.  Im Aus- und Umbau der A30/A33 steckt damit auch eine Chance Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr zu erreichen. Durch bedarfsgerechte Brückenquerschnitte und verbesserte Wegeführungen kann ein erheblicher Beitrag zur Sicherheit und Attraktivität für den Fuß- und Radverkehr erreicht werden.  

Wegen der verschiedenen Zuständigkeiten ist hier eine intensive planungsbegleitende Abstimmung zwischen der Stadt Osnabrück und PLanOS als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs erforderlich.

Die Autobahn Westfalen steht im engen Austauschen mit der Stadt Osnabrück, dem Landkreis Osnabrück und weiteren Verkehrsträgern. Im Rahmen der Projektkonferenz und weiterer Abstimmungstermine konnten bereits verschiedene Hinweise und Anregungen der weiteren Verkehrsverantwortlichen in die Planung einfließen. Dieser Austausch wird im weiteren Planungsprozess fortgeführt.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Projekt? Schreiben Sie uns!

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