In Planung In Umsetzung

Aus- und Umbau Kreuz Wuppertal-Nord

Im Kreuz Wuppertal-Nord kommen A1, A43 und A46 zusammen. Um die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit in diesem hoch belasteten Knotenpunkt zu erhöhen, ist ein Aus- und Umbau geplant.

A1/A43/A46 Planung Aus- und Umbau Autobahnkreuz Wuppertal-Nord

Projektbeschreibung

Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord als Vorhaben mit vordringlichem Bedarf und Engpassbeseitigung (VB-E) ausgewiesen. Der Ausbauabschnitt beginnt an der A1 östlich des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord und endet westlich des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord im Zuge der A46. Im Kreuz werden täglich 175.589 Fahrzeuge gezählt, davon 20.870 Lkw (Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) 2025). In der Prognose für das Jahr 2040 werden täglich 181.090 Fahrzeuge, davon 25.795 Lkw, erwartet.  

Unter anderem wird im Zuge des Umbaus die einzige Ampelanlage, die in einem deutschen Autobahnkreuz existiert, durch eine leistungsfähige Verkehrsführung ohne Signalanlage ersetzt. Das Autobahnkreuz, das A1, A43, A46 und B326 verbindet, wird so verkehrssicher und leistungsfähig ausgebaut. 

Die Anzahl der Fahrstreifen der A1, A43 und A46 bleibt mit dem Umbau erhalten. 


Wie wird das Kreuz verändert?


Diese Brücken gehören zum Projekt:

Auf den 3,3 Kilometern Ausbau-Länge werden vier von sieben Brückenbauwerken erneuert.  

Zum Projekt gehören folgende Brücken

  • Brücke, die den Eichenhofer Weg über die A46 führt: Hier wird für die Zeit des Ersatzneubaus eine Behelfsbrücke eingerichtet;
  • Brücke, die die A46 über die A43 führt: Ersatzneubau;
  • Brücke, die die A46 über den Eichenhofer Weg führt: Ersatzneubau;
  • Brücke, die die A46 über die A1 führt: Dieses Bauwerk bleibt erhalten, wird aber angepasst;
  • Brücke, die die A1 über die L551/Schwelmer Straße führt: Diese Brücke wird vorab erneuert. Für den Ausbau des Autobahnkreuzes in Fahrtrichtung Köln wird die Brücke um ein zusätzliches Teilbauwerk erweitert. In Fahrtrichtung Bremen wird die Brücke verbreitert;
  • Brücke, die die A1 über die L666/Gevelsberger Straße führt: Diese Brücke wird vorab erneuert und für den Ausbau des Autobahnkreuzes in Fahrtrichtung Köln verbreitert.
  • Neu gebaut wird eine Brücke im Zuge einer neuen Rampe, die den Verkehr von der A1, Fahrtrichtung Bremen, direkt auf die A46 in Richtung Düsseldorf führt. 

Weitere Brücke die im Kreuz vorab erneuert wird: 

  • Brücke im Zuge der Verbindungsrampe, die den Verkehr von der A1, Fahrtrichtung Bremen, auf die A43 in Richtung Münster führt: Diese Brücke wird außerhalb des Aus- und Umbauprojektes ersetzt. Für die Zeit des Ersatzneubaus wird eine Behelfsbrücke eingerichtet.  

 

Bauwerke, die innerhalb des Um- und Ausbaus die erhalten bleiben: 

  • Brücke, die die L58/Schmiedestraße über die A46 führt. 

 

Die einzelnen Ausbau-Module:  

  • Von der L551/Schwelmer Straße wird eine neue Auffahrt in Fahrtrichtung Bremen gebaut.
  • Von der A1 wird es in Fahrtrichtung Köln eine neue Abfahrt auf de L551/Schwelmer Straße geben.
  • Der Verkehr auf der A1, Fahrtrichtung Bremen, kann über eine neu zu bauende Rampe direkt auf die A46 in Richtung Düsseldorf wechseln.
  • Die Verbindung von der A43, Fahrtrichtung Wuppertal, auf die A46 in Richtung Düsseldorf wird ausgebaut und mit einem durchgehenden Seitenstreifen versehen.
  • Die B326 wird im Bereich des Kreuzes zu einer Autobahnrampe ausgebaut.
  • Die Abfahrt von der A1, aus Bremen wird leistungsgerecht ausgebaut. Die bestehende einspurige Ausfahrt mit einer Länge von 250 Metern wird auf eine Länge von 500 Metern mit zwei Fahrspuren ausgebaut.
  • Die Auffahrt auf die A1 in Fahrtrichtung Bremen wird ausgebaut: Die derzeitige Einfahrt – eine Fahrspur mit 250 Metern Länge – wird auf 1000 Meter verlängert und auf den ersten 500 Metern um eine zusätzliche Fahrspur erweitert.
  • Neben den Anpassungen in der Verkehrsführung wird auch die Straßenentwässerung nach den geltenden Standards umgebaut. Dazu ist der Neubau von zwei so genannten Regenwasserbehandlungsanlagen (RWBA) in Form von geplant, in denen das Oberflächenwasser gesammelt und gereinigt wird.
  • Im Zuge der Aus- und Umbauarbeiten wird im Autobahnkreuz Wuppertal-Nord der Lärmschutz angepasst

Historie

  • Start Vorentwurf 2013 in der Verantwortung des Landesbetriebes Straßen.NRW
  • Genehmigung Vorentwurf 12/2017
  • Planungsverzug, da wegen der Corona-Pandemie keine verlässlichen Verkehrszahlen erhoben werden konnten. Im Anschluss mussten alle notwendigen Fachbeiträge mit den neuen Zahlen und nach aktuell geltenden Richtlinien überarbeitet werden.
  • Mai 2026: Bürgerinformation in Sprockhövel 

Umwelt

Jedes Straßenbauvorhaben führt zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Die Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes ist daher integraler Bestandteil des Straßenplanungsprozesses. Zu den umweltplanerischen Aufgaben gehören neben der Erstellung von Gutachten unter anderem der Landschaftspflegerischen Begleitplanung (LBP) und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der Landschaftspflegerische Begleitplan dient auf der Ebene der Entwurfsaufstellung dazu, den Zustand von Natur und Landschaft zu erfassen und zu bewerten und die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein weiteres Instrument, um die Umweltauswirkungen zu bewerten und Vermeidungs- oder Minimierungsmaßnahmen festzulegen. Gutachten aus den Jahren 2019/2020 werden aktuell überprüft.

 

 

Fledermäuse

Die Untersuchung der artenschutzrechtlich relevanten Tiergruppe Fledermäuse wurde von April 2019 bis September 2019 (Detektoruntersuchung und Horchboxuntersuchungen an verschiedenen Standorten) durchgeführt. Von Ende Juni 2020 bis Anfang Dezember 2020 wurde zudem eine Dauererfassung im südlichen Waldbestand durchgeführt.  

Mit insgesamt elf festgestellten Fledermausarten ist das Artenspektrum als vielfältig zu bewerten. Die verbreitete Zwergfledermaus war mit deutlichem Abstand am häufigsten repräsentiert. Im Bereich von Gehölzen, auch quer zur Trasse verlaufend, wurden Fledermäuse häufig angetroffen. Zudem wurden sie häufig entlang von Waldwegen und Gewässern beobachtet. Quartiere wurden im Rahmen der Untersuchung an zwei der Gebäude gefunden. Dabei handelt es sich um Tageseinstände der Zwergfledermaus.  

Es ist davon auszugehen, dass sich weitere Quartiere der Zwergfledermaus und weiterer Arten im Untersuchungsraum befinden.  

Auch von Quartieren in Baumhöhlen ist insbesondere für die Waldbestände südlich der A1 auszugehen. Insgesamt weisen die Ergebnisse der Dauererfassung auf eine hohe Bedeutung des südlichen Waldbestandes für Arten, die Baumhöhlen bewohnen, sowohl im Sommer als auch im Winter hin (z. B. Langohren und Bechsteinfledermaus) hin. 

Vögel

Im Rahmen der 2019 durchgeführten sogenannten avifaunistischen Kartierungen konnten im Untersuchungsraum 73 Vogelarten festgestellt werden. Davon sind 59 Arten als sichere bzw. wahrscheinliche Brutvögel anzusehen. Zusätzlich konnten zwölf Gastvögel beobachtet werden, deren Brutplätze außerhalb des Untersuchungsraumes liegen. Weitere zwei Arten wurden als Durchzügler beschrieben. Damit hat sich die Artenvielfalt im Vergleich zur letzten Kartierung im Jahr 2014 leicht erhöht. Damals konnten 71 Vogelarten, darunter 58 Brutvögel, elf Nahrungsgäste und zwei Durchzügler festgestellt werden. 

Amphibien

Im Rahmen der Vorarbeiten zur Amphibienkartierung wurden, wie auch schon im Jahr 2014, insgesamt zwölf Gewässer aufgenommen, die als potentieller Laichplatz beschrieben werden konnten. In diesen Bereichen konnten insgesamt sechs Arten (vier Schwanzlurche, zwei Froschlurche) festgestellt werden. Bei allen Arten handelt es sich nicht um planungsrelevante Arten. Ebenso gilt keine der vorgefundenen Arten in Nordrhein-Westfalen als gefährdet oder steht auf der Vorwarnliste. 

Reptilien

Auch im Kartierungsjahr 2019 konnten lediglich zwei Reptilienarten, Ringelnatter und Blindschleiche, durch Zufallsfunde im Untersuchungsgebiet bestätigt werden. Beide Arten werden nicht als planungsrelevante Arten eingestuft. 

Besondere Pflanzen

Im Autobahnkreuz befindet sich zwischen A1, A 46 und Schwelmer Straße umgeben von Gehölzbereichen und Gehölzinseln ein ausgedehnter Orchideenbestand. Dabei handelt es sich um eine Restfläche des beim ursprünglichen Autobahnbau weitgehend zerstörten „Hellmannsbruch". Auf der Fläche befindet sich der größte Bestand von Geflecktem Knabenkraut (Dactylorhiza maculata) des EN‐Kreises.  

Die Orchideenwiese soll durch einen angepassten Autobahnumbau geschützt werden. Aufgrund des Schutzstatus' als Biotop, darf die Orchideenwiese nicht zerstört werden.  


Geplante Ausgleichsmaßnahmen

Im betroffenen Landschaftsraum stehen kaum geeignete Flächen für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung. Das Kreuz Wuppertal‐Nord ist hauptsächlich von Laubwaldbeständen umgeben, die für Aufwertungsmaßnahmen nicht geeignet sind. Die wenigen offenen Flächen sind landschaftsprägend und stehen für eine Aufforstung nicht zur Verfügung. Die Landschaftsbehörden von Wuppertal und dem Ennepe‐Ruhr‐Kreis teilen die Ansicht, dass im unmittelbaren Umkreis des Autobahnkreuzes keine sinnvollen Kompensationsflächen zu finden sind.  

 Unter Beteiligung der Unteren Wasserbehörde des Ennepe‐Ruhr‐Kreis wurden entlang der Stefansbecke, dem prägenden Fließgewässer im Landschaftsraum, Flächen ausgemacht  

und Gewässerabschnitte identifiziert, die im Sinne einer ökologischen Gewässerentwicklung aufgewertet werden können. Die nördlich des Vorhabens gelegenen Fließgewässer Lemperbach und Wiesenbach wurden ebenfalls auf geeignete Maßnahmen für eine ökologische Verbesserung der Gewässer geprüft.  

 Die Konzentration auf die ökologische Verbesserung der Stefansbecke ist insbesondere dadurch gerechtfertigt, dass die Entwässerung des Autobahnkreuzes bislang ungeklärt und ungedrosselt diesem Gewässer zugeführt wird. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich daher der ökologische Zustand der Stefansbecke negativ entwickelt. Durch den Bau von zwei neuen Regenwasserbehandlungsanlagen wird die Entwässerung modernen ökologischen Standards angepasst. So kann die Stefansbecke im Zuge der Ausgleichsmaßnahmen aufgewertet werden. 

 Weitere Kompensationsmaßnahmen konnten entlang der A43 und südlich von Ennepetal gefunden werden. Dabei handelt es sich um Erstaufforstungen und ökologische Waldumwandlungen, die auch Teile des erforderlichen forstrechtlichen Ausgleichs herstellen. 

 Im letzten Schritt der umfangreichen Baumaßnahmen ist die Rekultivierung der Baufläche geplant.  

 


Häufig gestellte Fragen

Haben Sie weitere Fragen?

Im Rahmen der Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zusammengetragen. Hier finden Sie die Antworten auf die gestellten Fragen. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die unten stehende Ansprechpartnerin. 

Planung

Wer ist für die Planung zuständig?

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, ist für die Planung zuständig. Sie wurde vom Bundesverkehrsministerium damit beauftragt, den Aus- und Umbau gemäß dem Bundesverkehrswegeplan 2030 umzusetzen. Die Autobahn Westfalen hat seit Anfang 2021 die Planung von Straßen.NRW übernommen. Ein Teil des Projektteams sowie die beauftragten Planungsbüros sind weiterhin mit dem Projekt befasst. 

Was bedeutet Planfeststellung?

Nach dem Gesetz dürfen Bundesfernstraßen, also auch Autobahnen, nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Eine Änderung liegt vor, wenn eine Bundesfernstraße 

  • um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr baulich erweitert wird oder 
  • in sonstiger Weise erheblich baulich umgestaltet wird.  

Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Fernstraßenbundesamt (FBA). Eine Erklärung des Verfahrens finden sie hier

In welcher Planungsphase befindet sich das Projekt aktuell?

Derzeit wird der Genehmigungsentwurf aufgestellt, der in das Planfeststellungsverfahren eingebracht wird. 

Verkehr

Wie hoch ist die Verkehrsbelastung im Kreuz Wuppertal-Nord heute und in der Zukunft?

Das Kreuz Wuppertal-Nord ist mit 175.589 Fahrzeugen am Tag (Durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) 2025) hoch belastet. Der Anteil des Lkw-Verkehrs liegt dabei bei 20.870. In der Prognose für das Jahr 2040 werden täglich 181.090 Fahrzeuge, davon 25.795 Lkw, erwartet. 

Aufgeschlüsselt auf die einzelnen Autobahnen im Kreuz ergeben sich folgende Werte:  

A1 

DTV 2025: 90.465 Kfz/d (Gesamtverkehr), DTV SV 2025: 7.764 Kfz/h (Schwerverkehr) 

Prognose 2040: 98.314 Kfz/d (Gesamtverkehr), 8.438 Kfz/d (Schwerverkehr) 

 

A43 

DTV 2025: 53.566 Kfz/d (Gesamtverkehr), 4.598 Kfz/d (Schwerverkehr) 

Prognose 2040: 54.692 Kfz/d (Gesamtverkehr), 4.694 Kfz/d (Schwerverkehr) 

 

A46 

DTV 2025: 69.473 Kfz/d (Gesamtverkehr), 5.847 Kfz/d (Schwerverkehr) 

Prognose 2040: 70.681 Kfz/d (Gesamtverkehr), 5.901 Kfz/d (Schwerverkehr) 

Welche Zahlen zum Verkehrsaufkommen liegen der Maßnahme zu Grunde?

Grundlage für Infrastrukturplanungen sind Verkehrsprognosen, die durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) beauftragt werden. Für die Maßnahme liegen die Prognoseverkehrsdaten für das Jahr 2040 zugrunde. 

Wird durch den Ausbau das Verkehrsaufkommen erhöht?

Der Verkehr wird in den nächsten Jahren unabhängig von der Erweiterung generell weiterhin steigen, so die aktuellen Prognosen. Die Erweiterung dient dazu, dem steigenden Verkehrsaufkommen gerecht zu werden.  

Lärmschutz

Wie geht die Autobahn Westfalen beim Thema Lärmschutz vor?

Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Deshalb setzt die Autobahn Westfalen alles daran, die Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren. Zunächst ermittelt die Autobahn Westfalen dazu die Betroffenheiten, d. h. sie untersucht, an welchen Gebäuden die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Lärm überschritten werden. Dazu wird die durchschnittliche Lärmbelastung am Tag und in der Nacht über das gesamte Jahr errechnet. Danach prüft die Autobahn Westfalen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Menschen vor Lärm zu schützen. Zur Verfügung stehen der aktive und der passive Lärmschutz.  

Was ist aktiver Lärmschutz?

Lärmschutzwände und- wälle sind Beispiele für aktiven Lärmschutz. An den Stellen, wo aktuell schon Lärmschutzwände vorhanden sind, wird es voraussichtlich auch zukünftig Lärmschutzwände geben. Die konkrete Ausgestaltung der Lärmschutzwände wird nach der konkreten Berechnung und Maßnahmenentwicklung zum Lärmschutz erfolgen.  

Eine weitere Möglichkeit des aktiven Lärmschutzes bietet der Einsatz von offenporigem Asphalt, dem so genannten Flüsterasphalt. Dieser führt zu einer Lärmminderung unmittelbar an der Quelle der Lärmemission. Beim Einsatz von offenporigen Deckschichten müssen auch immer die Nachteile im Erhaltungs- und Erneuerungsbedarf berücksichtigt werden. Die Haltbarkeit ist bei offenporigen Deckschichten deutlich kürzer und damit müssen Bauherr und Anwohner häufigere Baustellen in Kauf nehmen.    

Zudem prüft die Autobahn Westfalen lärmschonendere Varianten bei den Brückenbauwerken, um das „Klack-Geräusch“ bei den Brückenüberfahrten zu mindern.  Gemäß dem Regelwerk ist bei der Gestaltung des Lärmschutzes dem aktiven Lärmschutz der Vorrang einzuräumen. 

Was bedeutet passiver Lärmschutz?

Unter passivem Lärmschutz versteht man Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden. Für die Gebäude, bei denen der Immissionsgrenzwert überschritten wird, können Lärmschutzfenster, Lüftungselemente und falls erforderlich Dachflächen- und Fassadendämmungen eingesetzt werden.  

Wie wird für Lärmschutz während der Bauphase gesorgt?

Für Lärmschutz während der Baumaßnahmen gilt die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Zusätzlich prüfen wir bei der Planung der Durchführung des Baus eine frühzeitige Realisierung der Lärmschutzanlagen. 

Grunderwerb

Wie geht die Autobahn Westfalen mit privaten Grundstücken um? Kann oder darf sie auch enteignen?

Die Autobahn Westfalen versucht möglichst schonend mit dem Grunderwerb umzugehen. Regelwerke und Richtlinien werden unter Einhaltung der Sicherheitsaspekte so weit wie möglich ausgeschöpft, um den Grunderwerb zu minimieren. Bei der Projektierung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden vorrangig öffentliche Flächen und vorhandene naturschutzfachliche Flächenpools berücksichtigt. 

Bei unvermeidbarem Grunderwerb tritt die Autobahn Westfalen in den Dialog mit den Grundstückeigentümerinnen und -eigentümern und setzt auf einen einvernehmlichen Grunderwerb. Die Erfahrung aus vielen umgesetzten Vorhaben zeigt, dass diese Herangehensweise auch regelmäßig erfolgreich ist. Die Enteignung ist das letzte Mittel und Bedarf natürlich der Anordnung durch die unabhängige Enteignungsbehörde. 

Wann erfahren Anliegerinnen und Anlieger, in welcher Form ihre Grundstücke betroffen sind?

Zunächst wird der erforderliche Grunderwerb ermittelt. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wird auch der allgemeine Flächenbedarf vorgestellt. Mit betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern wird Kontakt aufgenommen. Ganz konkret und parzellenscharf werden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Planfeststellungsverfahren informiert.  


Umwelt

Was ist der aktuelle Stand der umweltfachlichen Untersuchungen?

Im Vorfeld wurde mit den so genannten Trägern öffentlicher Belange (TöB) - also Verbände und Behörden - in einem Termin der Untersuchungsraum festgelegt, also der Bereich, der für die Planung genauer betrachtet wird. Auch die Inhalte der umweltfachlichen Untersuchungen werden in diesem Termin abgestimmt. Für diesen festgelegten Korridor sind faunistische Untersuchungen durchgeführt worden. Ebenso wurden die Schutzgüter nach UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) erfasst und in der Raumanalyse einer Umweltverträglichkeitsstudie dargelegt.  

Diese Ergebnisse sind nun maßgeblich für die Bewertung der Eingriffe durch das Vorhaben. Es zeigt den Planern schon im Vorfeld, wo sensible Bereiche sind und Konflikte entstehen könnten. Nun wird aktuell im engen Austausch mit der Straßenplanung der LBP (Landschaftspflegerischer Begleitplan) und die ASP (Artenschutzprüfung) erstellt. Hier werden dann im Detail die Eingriffe bilanziert und die Kompensationsmaßnahmen festgelegt.  

Wie geht die Autobahn mit geschützten Biotopen in der Planung um? 

Geschützte Biotope sind ein wesentlicher Zwangspunkt im gesamten Planungsprozess.  In §30 des Bundesnaturschutzgesetz heißt es, dass sie weder zerstört noch erheblich beeinträchtigt werden dürfen. Die Trassierung und Trassenoptimierung folgen diesem Grundsatz. Lassen widerstrebende Anforderungen keine vollständige Eingriffsvermeidung zu, erfolgt eine detaillierte Abwägung zwischen dem Schutz des Biotops und dem öffentlichen Interesse am Bau der Straße. Kommt man zu dem Ergebnis, dass der Eingriff in einen geschützten Bereich unvermeidbar ist, muss dies über eine Ausnahmegenehmigung bei den zuständigen Behörden beantragt und ein entsprechender umfangreicher Ausgleich geschaffen werden. Die geplanten Maßnahmen im Umweltbereich finden Sie hier (Link zu Umwelt). 

Kommunikation

Wie erfolgt der Austausch mit den betroffenen Kommunen und Kreisen?

Aus umweltfachlicher Sicht sind die Kommunen und der Kreis schon im Zuge des sogenannten Scoping-Termins (hier werden Art und Umfang der erforderlichen Untersuchungen festgelegt) und weiterer Abstimmungstermine bereits seit 2013 an der Maßnahme beteiligt. 

Wie werden Bürgerinnen und Bürger informiert?

Die Autobahn Westfalen informiert auf ihren Projektseiten über relevante Fortschritte bei Planung und Bau. Interessierte können sich bei bestimmten Projekten für einen Newsletter anmelden, um bei Neuigkeiten automatisch informiert zu werden. Melden Sie sich für das Projekt "Aus- und Umbau Autobahnkreuz Wuppertal-Nord” hier an. 

Baumaßnahme

Wird es durch die Aus- und Umbaumaßnahmen zu Verkehrseinschränkungen kommen?

Einschränkungen für den Verkehr sind bei Baumaßnahmen im Autobahnnetz nicht zu vermeiden. Die Autobahn Westfalen plant dabei so, dass nach Möglichkeit alle Spuren – wenn auch in einer verengten Spurbreite – erhalten bleiben. Beim Brückenneubau wird bei zweiteiligen Bauwerken (eines pro Fahrtrichtung) zum Beispiel der Verkehr auf eines der Bauwerke umgelegt. Beim Ersatzneubau der A1-Brücken L551/Schwelmer Straße und L666/Gevelsberger Straße gibt es angesichts der vorhandenen Breiten der Bestandsbauwerke allerdings keine Möglichkeit, alle Fahrspuren auf einem der jeweiligen Teilbauwerke unterzubringen. Hier wird in Fahrtrichtung Bremen der Verkehr auf zwei Fahrspuren geführt. In Richtung Köln stehen in der Zeit der Baumaßnahme drei Spuren zur Verfügung. 

17. April 2026

Informationsveranstaltung zu Aus- und Umbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord

Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord als Vorhaben mit vordringlichem Bedarf und Engpassbeseitigung (VB-E) ausgewiesen. Unter anderem soll im Zuge des Umbaus die einzige Ampelanlage, die in einem deutschen Autobahnkreuz existiert, durch eine leistungsfähige Verkehrsführung ohne Signalanlage ersetzt werden. Das Autobahnkreuz, das A1, A43, A46 und B326 verbindet, soll für die Zukunft verkehrssicher und leistungsfähig ausgebaut werden. 

Nach Abschluss der Vorplanungen möchte die Außenstelle Hagen der Autobahn Westfalen nun Bürgerinnen und Bürger zum Stand des Projektes informieren. Außerdem wird der Ablauf des weiteren Planungsprozesses skizziert.

Die Außenstelle Hagen informiert am Montag (4.5.2026) im Gemeindehaus im Martin-Luther-Haus, Gevelsberger Straße 3, 45549 Sprockhövel, ab 17 Uhr.

Einlass ist bereits ab 16:30 Uhr. Im Rahmen eines Infomarktes können sich Interessierte schon vor Beginn eines Vortrags über das Projekt informieren.

Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Ansprechpartner

Susanne Schlenga

Kommunikation Außenstelle Hagen

Telefon
+49 152 01594027

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Westfalen
Feithstraße 137
58095 Hagen