In Planung

A93 Erneuerung der Autobahnbrücke an der AS Oberaudorf

Ersatzneubau der Brücke Tiroler Straße über A93 Süd bei Oberaudorf

Die 1964 gebaute Brücke der St2093 (Tiroler Straße) über die A92 Süd im Bereich der Anschlussstelle Oberaudorf hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und muss dringend erneuert werden. Die bestehende Brücke wird durch eine neue Brücke in gleicher Lage ersetzt. Hierfür wird zur Aufrechterhaltung des Verkehrs eine Behelfsbrücke südlich neben das bestehende Bauwerk gebaut. 

Ablauf der Maßnahme

Der Ersatzneubau erfolgt in mehreren Bauphasen:

  • Februar 2026: Rodungen im südlichen Bereich der Brücke 

  • August 2026 – November 2026: Bauphase 1 mit Herstellung der südlichen Behelfsumfahrung. In dieser Zeit verläuft der Verkehr weiterhin wie im Bestand (siehe Abbildung 2).

  • Winter 2026/27: Rodungen im nördlichen Umfeld der Brücke

  • Februar 2027 – Dezember 2027: Bauphase 2 mit Neubau der Brücke in gleicher Lage wie der alten Brücke (siehe Abbildung 3). In dieser Zeit verläuft der Verkehr wie gewohnt mit jeweils einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf der neu gebauten Behelfsbrücke im Süden (siehe Abbildung 2). Auf der Autobahn können alle Fahrbeziehung offengehalten werden. Die Fahrstreifen werden zur Schaffung eines Arbeitsraums im Mittelstreifen nach außen gedrückt (siehe Abbildung 4).

  • Ende 2027: Abschluss des gesamten Bauprojekts

Verkehrsführung & Einschränkungen

Um den Verkehr während der Bauzeit so reibungslos wie möglich zu lenken, wird in der ersten Bauphase im Süden der Tiroler Straße eine Behelfsbrücke hergestellt. Auf diesen werden im Anschluss alle Verkehrsteilnehmer umgeleitet. Die Geschwindigkeit wird in diesem Bereich auf 30 km/h reduziert. Außerdem können die Verkehrsteilnehmer während der Bauzeit die Autobahn weiterhin mit jeweils zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung nutzen. Während der Bauzeit wird die Geschwindigkeit im Baustellenbereich auf der Autobahn auf 80 km/h begrenzt.

Auswirkungen auf Geh- und Radwege

Die Geh- und Radwegverbindung im Norden der Tiroler Straße sowie entlang der Behelfsumfahrung kann während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten werden. Die Umleitung ist in der nachfolgenden Abbildung in Rot dargestellt und wird vor Ort ausgeschildert. 

Natur & Umwelt

Die Rodungen im Umfeld der Baumaßnahme erfolgen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Sie sind notwendig, um die Baustelle einzurichten und die Behelfsumfahrung herzustellen.
Um die Begrünung so lange wie möglich zu erhalten, wird gestaffelt gerodet. Im Februar 2026 erfolgen die Rodungsarbeiten ausschließlich im Süden der Tiroler Straße zur Herstellung der Behelfsbrücke. Die übrigen Rodungsarbeiten werden im darauffolgenden Winter 2026/27 durchgeführt.
Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Wiederaufforstung) sind nach Beendigung der Maßnahme vorgesehen und werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt.

1. Muss für die Maßnahme zusätzlicher Grund erworben werden?

Für den Ersatzneubau ist kein dauerhafter Grunderwerb erforderlich, die Eigentumsverhältnisse bleiben unverändert. 

2. Besteht eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer durch die marode Autobahnbrücke?

Es besteht keine akute Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Allerdings muss die Brücke zeitnah erneuert werden, um auch langfristig die Befahrbarkeit der Autobahn sicherstellen zu können.

3. Warum wird vorab südlich der Autobahn eine Behelfsbrücke errichtet?

Die Behelfsbrücke im Süden dient dazu, dass der Verkehr an der AS Oberaudorf und der Tiroler Straße auch während den Bauarbeiten aufrechterhalten werden kann. Hierdurch können alle Fahrbeziehungen durchgehend genutzt werden. 

4. Ist eine Rodung von Waldflächen wirklich unbedingt erforderlich oder gibt es andere Alternativen?

Im Rahmen der Baumaßnahme ist es leider unvermeidbar, dass Bäume im Umfeld der Brücke gerodet werden müssen. Dies dient dazu die Behelfsbrücke zu errichten, welche essenziell ist, um den Verkehr aufrecht zu erhalten. 

5. Könnte der Eingriff in die Landschaft nicht durch zusätzliche Maßnahmen weiter reduziert werden?

Die Autobahn GmbH hat bereits im Laufe der Planung eine Vielzahl an Untersuchungen durchgeführt und Maßnahmen umgesetzt, um den Eingriff während der Bauzeit zu reduzieren. Die Lage der neuen Brücke wandert um wenige Meter nach Süden, wodurch die Allee im Norden vollständig erhalten werden kann. Um den Eingriff der Behelfsumfahrung zu minimieren, wurde diese so nah wie möglich an die bestehende Brücke gelegt.

6. Kommt es während der Bauzeit zu Verkehrseinschränkungen?

Es können während der Bauzeit alle 4 Fahrstreifen auf der A93 aufrechterhalten werden. Auf Grund der beengten Verhältnisse auf der Autobahn wird die Geschwindigkeit im Baustellenbereich während der Bauzeit auf 80 km/h reduziert. Geringe verkehrliche Beeinträchtigungen sind daher nicht auszuschließen. Außerdem wird es für die Herstellung der Behelfsbrücke und den Abbruch des Bestandsbauwerks an einzelnen Tagen zu nächtlichen Sperrungen kommen. Die Geschwindigkeit auf der Tiroler Straßen werden im Baustellenbereich auf 30 km/h reduziert.

7. Wann beginnen die Bauarbeiten?

Die Rodungsarbeiten finden voraussichtlich im Februar 2026 statt. Mit den ersten Vorarbeiten, wie beispielsweise die Baustelleneinrichtung und Spartenverlegungen wird im Sommer 2026 begonnen. 

8. Wie lange dauern die Bauarbeiten und wann ist die neue Brücke wieder für den Verkehr befahrbar?

Die gesamte Bauzeit einschließlich Vorarbeiten, Bau der Behelfsumfahrung inkl. Brückenneubau in Seitenlage, Abbruch der bestehenden Brücke und des Neubaus der neuen Brücke in Endlage sowie der Wiederaufforstungsmaßnahmen wird etwas mehr als ein Jahr betragen. Es wird davon ausgegangen, dass die neue Brücke Ende 2027 für den Verkehr freigegeben wird.

9. Was kostet die neue Brücke?

Die Gesamtkosten der Brücke einschließlich Behelfsbrücke und sonstigen Maßnahmen betragen etwa 8 - 10 Millionen €. 

10. Wird es zu einer starken Lärmbelastung durch die Baustelle kommen?

Die stärkste Lärmbelastung wird während des Abbruchs der Brücke auftreten. Die Autobahn GmbH des Bundes wird rechtzeitig über den Abbruchtermin informieren. Bei den Bauarbeiten sind die Vorgaben für Baulärm einzuhalten. 

11. Wird die neue Brücke größer als die alte Brücke?

Die neue Brücke ersetzt die alte Brücke über die A93. Die Lage entspricht im Wesentlichen genau der alten Brücke. Der Querschnitt wird an die aktuellen Anforderungen angepasst, z.B. die Fahrbahn auf insgesamt 8,0 m und der Geh- und Radweg auf 3,0 m verbreitert. 

12. Ist für den Bau der neuen Brücke ein Genehmigungsverfahren erforderlich?

Da es sich um eine reine „Unterhaltungsmaßnahme“ im Sinne des Planungsbeschleunigungsgesetzes handelt, ist kein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Das bedeutet: Es wird nichts Neues gebaut, sondern nur Bestehendes erhalten oder verbessert.  Betroffene Fachbehörden werden im Rahmen der Planungen beteiligt. Die Autobahn GmbH des Bundes muss aber selbst verständlich alle rechtlichen Vorgaben wie beispielsweise beim Natur- und Artenschutz einhalten.

13. Ich bin direkt von der Baustelle betroffen. An wen kann ich mich wenden?

Selbstverständlich wird die Autobahn GmbH des Bundes versuchen im Rahmen des Möglichen die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen und ist dazu auch im Austausch mit den Gemeinden. Bei konkreten Fragen können Sie sich jederzeit bei Herrn Josef Seebacher melden.

Ansprechpartner

Josef Seebacher

Leiter Kommunikation Südbayern

Telefon
+49 89 545523308

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Südbayern
Seidlstraße 7-11
80335 München