In Umsetzung

Ersatzneubau Talbrücke Ottfingen

Das gestiegene Verkehrsaufkommen und immer höhere Transportgewichte macht einen Ausbau der A45 notwendig. Aus diesem Grund wird auch die A45-Talbrücke Ottfingen (Baujahr 1971) neu gebaut.

Daten und Fakten

Gesamtlänge:
235 Meter

Höhe:

35 Meter

Baujahr Bestandsbrücke:

1971

 

Projektbeschreibung

Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 ist der Streckenabschnitt der A45 zwischen Freudenberg und dem Autobahnkreuz Olpe-Süd als „vordringlicher Bedarf (VB)“ ausgewiesen. Beim 6-spurigen Ausbau müssen zwölf Brückenbauwerke ersetzt werden, darunter auch die 1971 erbaute 235 Meter lange Talbrücke Ottfingen, die für die heutigen und zukünftigen Verkehrslasten nicht mehr ausgelegt ist. 

Die Aufrechterhaltung des Verkehrs mit mindestens zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung auf der A45 wird sowohl beim Abbruch des vorhandenen Brückenbauwerks als auch beim Neubau gewährleistet werden. 

Das neue Brückenbauwerk kommt mit weniger Pfeilern aus als die Bestandsbrücke. Während das alte Bauwerk noch insgesamt 24 schlanke Einzelpfeiler besitzt, wird das neue Bauwerk nur noch acht massive Einzelpfeiler erhalten. Die Gesamtlänge des Bauwerks bleibt dabei unverändert. Die neuen Pfeilerstandorte werden zwischen den aktuellen liegen und sich lediglich an einer Stelle mit dem Bestand überschneiden. 

Der Überbau wird als begehbarer Hohlkastenquerschnitt aus Spannbeton hergestellt, bei dem es sich um eine robuste Querschnittsform handelt, welche bei Bedarf in der Zukunft sogar durch Zulagespannglieder weiter nachgerüstet und verstärkt werden könnte. Der Überbau wird vor Ort auf einem Traggerüst betoniert. 

Die Baustelle wird über die Autobahn angedient werden. Dazu wird ein eigenes Baustraßennetz entwickelt, welches Ab- und Auffahrten auf die Autobahnen bzw. auch an die Rastanlage „Brüner Höhe“ erhalten wird. Auf diese Weise soll der Baustellenverkehr aus dem untergeordneten Straßennetz herausgehalten werden.

25. März 2026

A45: Autobahn Westfalen bereitet den Neubau der Talbrücke Ottfingen vor

Wenden. Nach der Fertigstellung der Talbrücken Eisern, Rinsdorf und Rälsbach in Siegen bereitet die Autobahn Westfalen nun den Neubau der A45-Talbrücke Ottfingen vor. Unterhalb des Bauwerks wurden bereits Baustraßen angelegt, asphaltiert und Büro-Container aufgestellt. Auch auf der Brücke selbst laufen die Arbeiten an: Das Teilbauwerk in Fahrtrichtung Dortmund wird derzeit so umgebaut, dass es in Kürze den gesamten Verkehr in einer Baustellenverkehrsführung aufnehmen kann.

Die Talbrücke Ottfingen liegt im Kreis Olpe am Ortsrand von Ottfingen, südwestlich der Gemeinde Wenden. Die A45 zählt zu den wichtigsten Nord-Süd-Achsen zwischen dem Ruhrgebiet und Hessen. Insgesamt müssen entlang der Strecke 60 Talbrücken ersetzt werden, da sie den heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr standhalten. Zwölf Neubauten sind bereits abgeschlossen, zehn weitere befinden sich im Bau.

Während der gesamten Bauzeit bleibt die A45 in beiden Fahrtrichtungen zweispurig befahrbar. Zunächst wird die Brückenhälfte in Richtung Frankfurt erneuert, während der Verkehr über die Brücke in Fahrtrichtung Dortmund geführt wird. Anschließend folgt der Abbruch und Neubau der Dortmunder Brückenhälfte.

Das neue Bauwerk kommt mit deutlich weniger Pfeilern aus als die bestehende Brücke: Statt bislang 24 schlanker Einzelpfeiler werden künftig nur noch acht massive Pfeiler benötigt – bei unveränderter Gesamtlänge. Der Überbau entsteht als begehbarer Hohlkastenquerschnitt aus Spannbeton, der vor Ort auf einem Traggerüst betoniert wird.

Die Baustelle wird über die Autobahn versorgt. Dafür wurde ein eigenes Baustraßennetz eingerichtet, das Zu- und Abfahrten zur A45 ermöglicht. So bleibt der Baustellenverkehr weitgehend aus dem nachgeordneten Straßennetz herausgehalten.

Daten:
Gesamtlänge: 235 Meter
Höhe: 30,20 Meter
Baujahr Bestandsbrücke: 1971

Hintergrund:

Der geplante Ersatzneubau der Talbrücke Ottfingen kann früher als ursprünglich geplant realisiert werden. Grundlage dafür ist das so genannte „Maßnahmenpakte zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ kurz: „Genehmigungsbeschleunigungsgesetz“, was der Deutsche Bundestag am 20.10.2023 verabschiedet hat. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen können Brückenbauwerke in vielen Fällen ohne Planfeststellungsverfahren gebaut werden. Die Verantwortung für Sicherheit und Ordnung wird gemäß § 4 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) auf den Straßenbaulastträger übertragen. Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz reduziert so Verfahrensschritte, bündelt Zuständigkeiten und priorisiert Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit und der Funktionsfähigkeit zentraler Verkehrswege dienen. Ergänzend dazu stellt § 4 FStrG klar, dass Bau, Erhaltung und Änderung von Bundesfernstraßen im Einklang mit geltendem Recht erfolgen und keiner gesonderten Genehmigung bedürfen, sofern die Maßnahme innerhalb der gesetzlichen Vorgaben liegt. Für Ersatzneubauten bedeutet dies: Wird die Brücke an gleicher Stelle und mit vergleichbarer verkehrlicher Funktion errichtet, kann der Bau ohne zusätzliche Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren beginnen. Trotz des Wegfalls formaler Genehmigungen wurden dennoch alle betroffenen Behörden, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Beteiligte frühzeitig einbezogen. In einem strukturierten Beteiligungsprozess wurden ihre Hinweise aufgenommen und das Benehmen mit allen Beteiligten hergestellt. Damit ist sichergestellt, dass der Neubau nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch umfassend abgestimmt ist.

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Ansprechpartner

Anke Bruch

Kommunikation Außenstellen Dillenburg/Netphen

Telefon
+49 173 5742716

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Westfalen
Berliner Straße 42
35683 Dillenburg