Fahrbahnerhaltungsmaßnahme A9
Daten und Fakten
Gesamtlänge
ca. 21,0 km
Gesamtkosten
ca. 62 Mio Euro (Stand 5/2026)
Gesamtbauzeit inkl. Vorabmaßnahmen
04/2026 - Anfang 2028
Maßnahmengrund
Überschreitung der Lebensdauer der Fahrbahnen
Überblick
Die Erhaltungsmaßnahme der A9 zwischen der Anschlussstelle Brück und der Landesgrenze Brandenburg/Sachsen-Anhalt umfasst die Erneuerung der linken Richtungsfahrbahn von km 24,654 bis 44,870.
Die Maßnahme umfasst den Ausbau des stark AKR-geschädigten Betonoberbaus einschließlich dem Ausbau der darunter liegenden hydraulisch gebundenen Tragschichten. Die AKR-geschädigte Betondecke wird vor Ort aufgebrochen und als Schottertragschicht für den neuen Oberbau verwendet. Über der Schottertragschicht wird eine Asphaltzwischenschicht eingebaut, bevor die neue Betondecke hergestellt wird.
Neben den Streckenarbeiten gehören auch Arbeiten an den Anschlussstellen Klein Marzehns und Niemegk zum Umfang der Erhaltungsmaßnahme. Auf der PWC Rabenstein werden im Zuge der Maßnahme die Fahrgassen und Stellflächen für LKW und PKW erneuert.
Neben der Erneuerung der Betonfahrbahn werden im Zuge der Maßnahme sämtliche Ausstattungselemente (Fahrzeugrückhaltesysteme, Beschilderung, Leiteinrichtungen, Sanierung Mittelstreifenentwässerung) erneuert.
Besonderheit
Als besondere Herausforderung stellt sich bei der Maßnahme der teilweise große Höhenunterschied zwischen der rechten und linken Richtungsfahrbahn dar. Der Höhenunterschied, welcher aufgrund der Querneigung der Fahrbahn in Kurvenbereichen entsteht, wird am unten liegenden Rand durch eine Betonschutzwand aufgefangen.
Bauphasen
11.05.2026 bis voraussichtlich Mitte November 2026:
- Streckenbau km 33+900 bis 44+870
- Sanierung des stark AKR-geschädigten Betonoberbaus
- Arbeiten PWC-Anlage Rabenstein Ost
Ende Juli 2026 bis voraussichtlich Anfang Oktober 2026:
- Arbeiten an der Anschlussstelle Klein Marzehns inkl. Ausbau des stark AKR-geschädigten Betonoberbaus
Voraussichtlich November 2026 bis Ende 2026
- Restarbeiten km 33+900 bis 44+870
Ende Februar 2027
- Aufbau und Einrichtung der mobilen Stauwarnanlage für den 2. Bauabschnitt
März bis Oktober 2027
- Streckenbau von km 24+654 bis km 33+900
- Sanierung des stark AKR-geschädigten Betonoberbaus
Juli bis September 2027
- Arbeiten an der Anschlussstelle Niemegk inkl. Ausbau des stark AKR-geschädigten Betonoberbaus
Oktober bis Ende September 2027
- Restarbeiten und Fertigstellung der Baumaßnahme
Hintergrund
Die Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) ist eine chemische Reaktion im Beton, die 1916 erstmalig beobachtet wurde.
Ablaufgeschwindigkeit und Ausmaß der Reaktion hängen von vielen Faktoren ab, wie Zementgehalt, Anteil des reaktiven Gesteins, Menge an Alkalien im Zement, Durchlässigkeit des Betons und weiteren.
Bestehen der AKR zuträgliche Bedingungen führt dies zur Rissbildung und im weiteren Verlauf zur Zerstörung des Betongefüges. Dies zeigt sich durch Abplatzungen bis hin zu Ausbrüchen und am Ende zur Verschotterung des Betons. Da die AKR auch im Innern des Betongefüges abläuft, wird letztendlich die gesamte Betonsubstanz einer massiven, unaufhaltsamen und unumkehrbaren Schädigung unterzogen. Die Geschwindigkeit des Schädigungsprozesses ist aufgrund der Vielzahl der Einflüsse nicht vorhersehbar.
Zunehmende Verkehrsbeanspruchung beschleunigt den Schadensverlauf.
Der Schadensfortschritt kann durch bauliche Maßnahmen verzögert, aber nicht aufgehalten werden.
Derzeit werden alle AKR-geschädigte Betondecken erneuert. Hauptsächlich stammen diese aus den 1990er Jahren.
2005 traten neue Regelungen für Betonzusammensetzungen in Kraft. Seitdem sind Schädigungen infolge AKR an neu hergestellten Betondecken nicht mehr zu verzeichnen.
Ansprechpartner
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Leiter Kommunikation Nordost
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Die Autobahn GmbH des Bundes
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Pressesprecherin Niederlassung Nordost
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