In Planung

Sechsstreifige Erweiterung zwischen dem AK Weinsberg und der Landesgrenze BW/BY

Die Erweiterung der A6 vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zur Landesgrenze BW/BY auf sechs Fahrstreifen gewährleistet, dass diese wichtige Ost-West-Achse auch in Zukunft dem steigenden Verkehrsaufkommen gewachsen ist.

Daten & Fakten

Länge

64,4 km

Lage

Region Heilbronn-Franken, Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Schwäbisch Hall

Geschätzte Baukosten

~ 1,6 Mrd. €

Projektbeschreibung

Das Projekt befindet sich in der Region Heilbronn-Franken in Baden-Württemberg. 

Die A6 kann in ihrem aktuellen Ausbauzustand die hohe Verkehrsbelastung nicht mehr aufnehmen. Seit der durchgängigen Befahrbarkeit der A6 im Jahr 1979 verdreifachte sich der Verkehr, der Schwerlastverkehr nahm sogar um das Vierfache zu. 

Deshalb ist im Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen die Erweiterung der A6 zwischen dem Autobahnkreuz Weinsberg bis zur Landesgrenze BW/BY von 4 auf 6 Fahrstreifen vorgesehen und mit hoher Dringlichkeit (vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung) eingestuft. 


Das Projekt umfasst:

  • die Erweiterung der A6 von 4 auf 6 Fahrstreifen mit Standstreifen (Regelquerschnitt RQ 36,5),

  • den Neubau von mehr als 80 Brückenbauwerken (Ausnahme: Kochertalbrücke),

  • den Neubau zahlreicher Lärmschutzwände und -wälle zur Verbesserung des Lärmschutzes, 

  • den Neubau aller Leitungen und Anlagen zur Behandlung von Straßenwasser zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen in Grund- und Oberflächenwasser,

  • den Umbau und die Anpassung der Anschlussstellen, damit diese ausreichend leistungsfähig sind,

  • den Ausbau und teilweisen Neubau von Rastanlagen,

  • die Entwicklung umfangreicher Kompensationsmaßnahmen, um die baubedingten Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen.

Visualisierungen

Bedeutung

Die Erweiterung der A6 zwischen dem Autobahnkreuz Weinsberg und der Landesgrenze Baden-Württemberg/ Bayern auf sechs Fahrstreifen zählt zu den bedeutendsten Infrastrukturmaßnahmen in Südwestdeutschland. Als Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) spielt die A6 eine zentrale Rolle für die Entwicklung und logistische Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken und die angrenzenden Bundesländer.

Die Erweiterung dieses rund 65 Kilometer langen Autobahnabschnitts gewährleistet dessen Leistungsfähigkeit angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens. Zudem wird die Verkehrssicherheit maßgeblich verbessert. 

Darüber hinaus müssen in diesem Abschnitt rund 80 bestehende Bauwerke – vor allem Brücken – aufgrund ihres altersbedingten Zustandes durch Neubauten ersetzt werden. Eine Ausnahme bildet die bereits modernisierte Kochertalbrücke. Die Erweiterung ist somit nicht nur ein Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, sondern auch Teil des bundesweiten Brückenmodernisierungsprogramms.

Im Bundesverkehrswegeplan wird die Maßnahme als „vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“ eingestuft. Sie ist zudem im Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) verankert und wird in Anlage 2 als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse geführt. 

Mit den so geschaffenen rechtlichen Grundlagen hat der Gesetzgeber der Autobahn GmbH des Bundes einen eindeutigen Planungsauftrag erteilt.

Planungsabschnitte

Die sechsstreifige Erweiterung der A6 vom Autobahnkreuz Weinsberg bis zur Landesgrenze BW/BY ist in sechs Planungsabschnitte unterteilt. Jeder Planungsabschnitt hat eine Länge von rund 10 km.

Planungsabschnitt 1: Weinsberg – Bretzfeld

Planungsabschnitt 2: Bretzfeld – Öhringen

Planungsabschnitt 3: Öhringen – Kupferzell

Planungsabschnitt 4: Kupferzell – Ilshofen/Wolpertshausen

Planungsabschnitt 5: Ilshofen/Wolpertshausen – Kirchberg

Planungsabschnitt 6: Kirchberg – Landesgrenze

Historie

Die Bundesautobahn A6 ist seit 1979 zwischen dem Autobahnkreuz Weinsberg bis Nürnberg durchgängig befahrbar. Obwohl die A6 bereits damals ein Teil der europäischen Verbindung im Zuge der Europastraße 50 von Paris nach Prag wurde, diente der Autobahnbau vorrangig der Verbindung der Wirtschaftsräume von Mannheim, Heilbronn und Nürnberg. Mit der Wiedervereinigung und den Grenzöffnungen nach Osteuropa gewann die A6 stark an Bedeutung. Seitdem steigt die Verkehrsbelastung kontinuierlich an und die A6 stößt zunehmend an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. 

Planungsstand

Für alle Abschnitte liegt eine durch das Bundesverkehrsministerium genehmigte Entwurfsplanung vor, welche unter anderem die Linienführung für den Ausbau der Autobahn in Lage und Höhe festlegt. 

Für die Planungsabschnitte 2, 3 und 4 hat die damals zuständige Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg 2018 bzw. 2019 den Antrag auf Planfeststellung bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde (Referat 24, Regierungspräsidium Stuttgart) gestellt.  

Aufgrund zahlreicher Einwendungen, neuer Richtlinien und Vorschriften sowie umweltfachlicher Anforderungen musste die Planung in Folge grundlegend überarbeitet werden. Für die Abschnitte 2 und 3 wurden bereits rund 600 Planänderungen eingearbeitet. Unter anderem erfolgt derzeit eine Fortschreibung des Verkehrsgutachtens auf den Prognosehorizont 2040 (VU 2040) und die Anpassung der Planung und Gutachten an die künftige Verkehrsentwicklung.

Die Autobahn GmbH des Bundes strebt an, den überarbeiteten Feststellungsentwurf für den Abschnitt 2, Bretzfeld bis Öhringen, bis Ende 2026 der Planfeststellungsbehörde erneut vorzulegen. 

Infoportal

Um den aktuellen Stand der Planungen transparent darzustellen, haben wir eine Kommunikationsplattform eingerichtet. Sie bietet einen Überblick über die Maßnahmen zur Erweiterung der A6. Bedienung und Navigation sind einfach und intuitiv – sowohl auf mobilen Geräten als auch am Computer.

Sie können neben der Trassenübersicht auch die einzelnen Bauabschnitte 1 bis 6 auswählen – bequem über den linken oberen Bereich der Karte. Gleiches gilt für die Themenkarten, die Sie gezielt ein- oder ausblenden können. Am linken unteren Bildrand kann zwischen einer Karten- und Luftbilddarstellung gewählt werden.


Fragen und Antworten

Gilt der Termin 2025 als Zeitpunkt für die Genehmigung? Wann wird gebaut?

Wir beabsichtigen, die grundlegend überarbeiteten Planungsunterlagen Ende 2026 erneut bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Damit wird das Genehmigungsverfahren wieder aufgenommen. Erst wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist und der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig wird, können wir verlässliche Angaben zum möglichen Baubeginn machen.

Grunderwerb / Unternehmensflurbereinigung – wo stehen wir in der Bearbeitung?

In allen betroffenen Landkreisen wurden Preisfindungskommissionen eingesetzt: Gemeinden, Gutachterausschüsse und der Bauernverband haben einheitliche Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen vereinbart, zu denen die Autobahn GmbH Flächen ankaufen kann. Das sorgt für Transparenz und Fairness. Durch sogenannte Einwurfflächen (Tauschflächen) lässt sich im Flurbereinigungsverfahren der dauerhafte Flächenabzug für Eigentümerinnen und Eigentümer verringern.

Wie ist der Stand beim Grunderwerb und der damals diskutierten Unternehmensflurbereinigung?

Da der Flächenbedarf für die Erweiterung der A6 groß ist, reicht der freiwillige Flächenkauf allein nicht aus. Deshalb wurde entschieden, Unternehmensflurbereinigungen durchzuführen. Parallel dazu kaufen wir gezielt Flächen an, die sich später gut als Tauschflächen (sogenannte Einwurfflächen) eignen, um Belastungen für Eigentümerinnen und Eigentümer möglichst gering zu halten. Die Flurneuordnungsämter sind eingebunden und der Austausch mit dem Bauernverband läuft kontinuierlich, sodass ein Erwerb nur erfolgt, wenn das Flurstück aus landwirtschaftlicher Sicht geeignet ist.

Wie ist der Stand des vorgezogenen Grunderwerbs?

Wir kaufen zwischen Weinsberg und der bayerischen Landesgrenze landwirtschaftliche Flächen, die für den Bau oder die Baustelleneinrichtung benötigt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer können sich bei Verkaufsinteresse an a6-team@autobahn.de wenden. Der Verkauf erfolgt auf rechtlich sicherer Grundlage – mit klaren Verträgen und geregelten Abläufen, an denen auch die zuständigen Flurneuordnungsbehörden stets beteiligt sind.

Wann und warum wurde der Grunderwerb eingeleitet?

Der vorgezogene Grunderwerb begann bereits 2018 im Hohenlohekreis, um benötigte Flächen frühzeitig zu sichern; seit Mitte 2025 werden zusätzlich Flächen in Trassennähe im Landkreis Schwäbisch Hall erworben. Der Ankauf erfolgt ausschließlich einvernehmlich mit den Eigentümerinnen und Eigentümern und auf Grundlage der von Preisfindungskommissionen festgelegten Preise.

Der vorgezogene Grunderwerb wird gestartet, sobald die Planung so konkret ist, dass Lage und Umfang des Flächenbedarfs in belastbarer Größenordnung benannt werden können. Typische Auslöser sind die Bestätigung der Entwurfsplanung oder die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Eine rechtskräftige Planfeststellung ist dafür nicht zwingend erforderlich. Ziel ist es, Flächen frühzeitig zu sichern und dadurch dauerhafte Belastungen für Eigentümerinnen und Eigentümer zu verringern.

Wie läuft der Flächenkauf konkret ab?

Die Autobahn GmbH informiert öffentlich über die Möglichkeit, Flächen zu verkaufen und betreibt ein Informationsportal, auf dem Eigentümerinnen und Eigentümer online prüfen können, ob ihre Flurstücke vom Ausbau betroffen sind. Interessierte können ihre Kontaktdaten an a6-team@autobahn.de senden; daraufhin nehmen wir persönlich Kontakt auf und bitten bei Bedarf um Lageangaben zum Flurstück. 

Eingehende Angebote werden gemeinsam mit den zuständigen Flurneuordnungsämtern geprüft: relevant sind vor allem Flächen, die direkt für den Bau benötigt werden oder als Tauschflächen sowie für naturschutzfachliche Maßnahmen geeignet sind. Ein Ankauf erfolgt ausschließlich im Einvernehmen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern auf Grundlage der von den Preisfindungskommissionen festgelegten Werten. 

Werden die Landwirte ausreichend eingebunden?

Wir binden die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte kontinuierlich ein und stehen im regelmäßigen Austausch mit Eigentümerinnen und Eigentümern, den Gemeinden sowie dem Bauernverband. Anliegen und Sorgen nehmen wir ernst: So wurde der Flächenbedarf für Naturschutzmaßnahmen gezielt reduziert, neue fachliche Konzepte – etwa für Haselmaus und Feldlerche – wurden entwickelt und zusätzliche Einwurfflächen erworben, um den notwendigen Flächenabzug weiter zu verringern. Die Rückmeldungen aus der Praxis fließen fortlaufend in die Planung ein.

Sind die Maßnahmen für den Artenschutz übertrieben?

Artenschutz ist eine gesetzliche Verpflichtung und damit ein zwingender Bestandteil jeder Planung. Für streng geschützte Arten wie die Haselmaus müssen wir nachweisen, dass ihre Lebensräume erhalten oder fachgerecht ersetzt werden – ohne solche Maßnahmen wäre der Ausbau rechtlich nicht genehmigungsfähig. Im Abschnitt A6‑2 konnten geeignete Waldflächen genutzt werden, die ohnehin aufgrund von Borkenkäferbefall oder Eschentriebsterben gepflegt oder umgebaut werden müssen. Dadurch lassen sich die notwendigen Artenschutzmaßnahmen sinnvoll in bestehende forstliche Arbeiten integrieren und der Bedarf an landwirtschaftlichen Flächen wird so gering wie möglich gehalten. 

Broschüre zum Projekt

Für eine bessere Darstellung wechseln Sie bitte in den Vollbildmodus.


Ankauf landwirtschaftlicher Flächen durch die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes

Preisfindungskommissionen unter Beteiligung der betroffenen Gemeinden, des Bauernverbandes und weitere Vertreter der Raumschaft haben einheitliche Preise für den Hohelohekreis und den Landkreis Schwäbisch Hall festgelegt, zu denen geeignete Flächen an die Autobahn GmbH des Bundes verkauft werden können. Das sorgt für Transparenz und Fairness. Der Verkauf erfolgt auf rechtlich sicherer Grundlage – mit klaren Verträgen und geregelten Abläufen, an denen auch die zuständigen Flurneuordnungsbehörden stets beteiligt sind.

Die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes freut sich auf Angebote. Senden Sie dazu Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail und Telefon) bitte an: a6-team[@]autobahn[.]de.

Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Informationsflyer zum Grunderwerb

Ansprechpartner

Petra Hentschel

Pressesprecherin Südwest

Telefon
+49711-34250-120

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Südwest
Augsburger Straße 748  
70329 Stuttgart

Denis Schuster

Referent für Bürgerdialog

Die Autobahn GmbH des Bundes

Niederlassung: Südwest
Augsburger Straße 748  
70329 Stuttgart