In Deutschland gilt gemäß Ferienreiseverordnung in den Monaten Juli und August an allen Samstagen (vom 4. Juli bis einschließlich 29. August 2026) für Solo-Lkw über 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (zGM), Lkw mit Anhängern sowie Sattelzüge in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr ein zusätzliches Fahrverbot auf zahlreichen Autobahn- und ausgewählten Bundesstraßenabschnitten. Zur Unterstützung der betroffenen Fahrerinnen und Fahrer stellt der BGL auch in diesem Jahr wieder seine Ausweichstreckenkarte bereit. Diese wurde in enger Abstimmung mit den zuständigen Verkehrsbehörden überarbeitet.
Die Karte wird in Kooperation mit der Autobahn GmbH des Bundes nutzerfreundlich in der Autobahn-App bereitgestellt. Nutzerinnen und Nutzer, die die Funktion bereits im vergangenen Jahr verwendet haben, sollten prüfen, ob ein Update der App erforderlich ist. Zusätzlich steht die Karte auf der Website des BGL und des BALM zum Download zur Verfügung.
BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: „Mit der kostenlosen digitalen Ausweichstreckenkarte möchten wir auch in diesem Jahr dazu beitragen, den Arbeitsalltag der Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer zu erleichtern, die auch samstags für die Versorgung von Verbrauchern und Wirtschaft im Einsatz sind. Herzlichen Dank auch der Autobahn GmbH für die engagierte Zusammenarbeit. Zudem bedanken wir uns bei den zuständigen Verkehrsbehörden und beim BALM für die Unterstützung.“
Dr. Michael Güntner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH: „Unser Anspruch ist es, digitale Angebote konsequent an den Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmenden auszurichten. Mit der Einbindung der Ausweichstreckenkarte in die Autobahn-App stellen wir Berufskraftfahrerinnen und -fahrern während der Ferienzeit eine leicht zugängliche Unterstützung für ihre Routenplanung zur Verfügung. Die bewährte Zusammenarbeit mit dem BGL zeigt, wie digitale Angebote dazu beitragen können, Verkehre besser zu lenken und für mehr Entlastung auf den Autobahnen zu sorgen.“
BALM-Präsident Christian Hoffmann: „Die Beachtung der Ferienreiseverordnung erfordert insbesondere in den Sommermonaten zusätzliche Aufmerksamkeit von den LKW-Fahrerinnen und Fahrern. Umso erfreulicher ist es, dass auch 2026 mit der digitalen Ausweichstreckenkarte wieder ein praktisches Werkzeug zur Verfügung steht, das die Einhaltung der Regelungen unterstützt und erleichtert.“
Die Autobahn App steht für Android und IOS zur Verfügung.
Der Download der Ausweichstreckenkarte ist auf der BGL-Website möglich:
BGL-Ausweichstreckenkarte 2026
Über die Autobahn GmbH des Bundes:
Die Autobahn GmbH des Bundes ist verantwortlich für die Planung, den Bau, den Betrieb, die Erhaltung, die Finanzierung, das Verkehrsmanagement sowie die vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen. Seit dem Betriebsstart am
1. Januar 2021 vereint die Autobahn GmbH die Vorteile einer zentral aufgestellten Organisation mit den Stärken der regionalen Verankerung ihrer zehn Niederlassungen. Mit mehr als 13.200 Kilometern Autobahnnetz ist die Gesellschaft einer der größten Autobahnbetreiber Europas.
Über den BGL:
Der BGL ist der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsständischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen Landesverbänden organisierten Unternehmen. Diese betätigen sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Straßengütertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.
www.bgl-ev.de
Über das BALM:
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr. Mit rund 2.400 Beschäftigten nimmt das BALM Aufgaben in der Zivilen Notfallvorsorge und Zivilen Verteidigung wahr, führt bundesweite Verkehrskontrollen im Güterkraft- und Personenverkehr durch, verantwortet Förderprogramme für das BMV, erstellt multimodale Verkehrsanalysen und erfasst mit seiner Marktbeobachtung Trends in der Transport- und Logistikbranche. Durch seine Aufgaben leistet das BALM einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Mobilität in Deutschland. www.balm.bund.de